Vereinbarung zum Erhalt der Gräber deportierter Juden

Foto: V. l. n. r.: Dr. Kathrin Andres, Botschafter Dr. Nikolaus Meyer-Landrut, Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann, Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup und Minister Prof. Dr. Konrad Wolf bei der Unterzeichnung der Vereinbarung (Foto: © KM BW)

Das Saarland, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz haben eine Vereinbarung zum Erhalt von etwa 2.000 Gräbern deportierter Jüdinnen und Juden unterzeichnet. Die Gräber befinden sich auf etwa 50 Friedhöfen zwischen Bordeaux und Perpignan und müssen dringend saniert werden.

1940 deportierten die Nationalsozialisten insgesamt 6.676 jüdische Bürgerinnen und Bürger nach Frankreich, u.a. in ein Lager in Gurs. Von den Betroffenen kamen laut Kultusministerium 5.617 aus Baden, 825 aus Rheinland-Pfalz und 145 aus dem Saarland. Viele der Deportierten im Lager in Gurs verstarben im Winter 1940/41 und wurden auf dem angrenzenden Lagerfriedhof bestattet. 

Aktuell finden Arbeiten auf drei der Friedhöfe in Südfrankreich statt, auf denen noch Gräber von deportierten Juden vorhanden sind. Zum Beispiel werden auf dem kommunalen Friedhof von Portet-sur-Garonne mehr als 200 Gräber neu gestaltet und mit Granitplatten versehen. Die Arbeiten folgen den Vorgaben eines jüdischen Sachbearbeiters. Damit wolle man verhindern, dass Grabmale aufgelassen werden, erklärt Bildungsminister Ulrich Commercon. "Alle Gräber sollen in einem würdigen, der jüdischen Begräbniskultur entsprechenden Zustand sein."

"Diese Grabmale sind auch Mahn- und 'Nachdenkmale', die uns erinnern, wohin Ausgrenzung und das Schüren von Hass geführt haben und auch heute noch führen können", ergänzt Wissenschaftsminister Prof. Dr. Konrad Wolf, der als Vertreter von Rheinland-Pfalz die Vereinbarung unterschrieb.

(Veröffentlicht am 2. Oktober 2019)