Totenasche außerhalb von Friedhöfen - Rechtsbrüche und ihre Folgen

Die Urne mit der Totenasche daheim aufzubewahren, könnte unangenehme Folgen haben. (Foto: Aeternitas e.V.)

Trotz des bundesweit (mit wenigen Ausnahmen) geltenden Friedhofszwangs bewahrt eine unbekannte Zahl von Menschen Urnen mit der Asche Verstorbener zu Hause auf. Darüber hinaus wird auch immer wieder ohne Genehmigung die Asche Verstorbener auf Privatgrundstücken oder in der freien Natur verstreut bzw. werden Urnen dort beigesetzt Nicht selten werden auch nur Teile der Totenasche in Erinnerungsgegenständen wie Amuletten, Miniatururnen oder Ähnlichem aufbewahrt.

Diese Praktiken sind in Deutschland (in den meisten Fällen) nicht legal, anders als in vielen anderen Staaten. Eingestuft werden solche Handlungen als Ordnungswidrigkeiten, nicht als Straftaten. Als Folge droht somit eventuell ein Bußgeld und darüber hinaus – falls dies noch möglich ist – eine erzwungene Beisetzung an einem legalen Bestattungsort. Nicht immer sind die entsprechenden Ordnungswidrigkeiten und die möglichen Sanktionen allerdings eindeutig formuliert. Auch werden nicht alle Tatbestände tatsächlich in den entsprechenden Vorschriften erfasst. Darüber hinaus zeigt sich beim Blick auf die Details zwischen den Bundesländern ein großes Maß an Uneinheitlichkeit in den Regelungen.

Aeternitas, die Verbraucherinitiative Bestattungskultur stellt in einer umfassenden Betrachtung dar, wie die oben beschriebenen Praktiken im Detail rechtlich zu bewerten sind und welche Rechtsfolgen zu erwarten sein können – wenn solche Fälle den Behörden bekannt werden. In der vorliegenden Ausarbeitung werden zunächst die bundesweit in Bezug auf den Umgang mit Verstorbenen/Totenasche geltenden Regelungen (im Wesentlichen Straftatbestände) erläutert und im Anschluss detailliert die einschlägigen Regelungen zum Umgang mit Totenasche in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer. Betrachtet werden dabei jeweils folgende Aspekte: Beisetzungs- und Friedhofspflicht, Beisetzungsfrist, Ausnahmen vom Friedhofszwang, Ascheteilung, Urnenherausgabe und die Bußgeldvorschriften (Ordnungswidrigkeiten).

Die Aeternitas-Ausarbeitung finden Sie hier

Aeternitas e.V.
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(14.12.2020)

Autor/in: Alexander Helbach