Sachverständigentreffen in Hofheim-Diedenbergen – Norm wider besseren Wissens

Mehr als 60 Sachverständige trafen sich am 9. November 2019 zum traditionellen Erfahrungsaustausch in Hofheim-Diedenbergen bei Frankfurt. Fotos. Thomas Wilder

Cornelius Vowinckel, Richter am Oberlandesgericht in Hamm, referierte über Beispiele in der Rechtsprechung des BGH im Bauwesen sowie über die Bedeutung technischer Normen bei der Begutachtung und im Sachverständigenrecht.

Mehr als 60 Sachverständige trafen sich am 9. November 2019 zum traditionellen Erfahrungsaustausch in Hofheim-Diedenbergen bei Frankfurt. Insgesamt gibt es 65 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Steinmetzhandwerk.

Begonnen wurde das Treffen mit einer Gedenkminute für Helmut Schön, der die BIV-Sachverständigentreffen viele Jahre maßgeblich mitgestaltet hatte.
Cornelius Vowinckel, Richter am Oberlandesgericht in Hamm, referierte über Beispiele in der Rechtsprechung des BGH im Bauwesen sowie über die Bedeutung technischer Normen bei der Begutachtung und im Sachverständigenrecht. Den Sachverständigen riet er, maßgebliche Passagen aus Normen als Anhang an ihre Gutachten dem Gericht vorzulegen, da dort keine Normenverzeichnisse vorhanden seien, in denen die Richter nachlesen könnten.

Der Leiter des Arbeitskreises Bau beim BIV, Joachim Mehmcke, berichtete über die neuesten Merkblätter und technischen Informationen. Außerdem referierte er über ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. August 2019. Darin wurde eine DIN-konforme handwerkliche Ausführung einer Kombinationsabdichtung nicht als allgemein anerkannte Regel der Technik gesehen. Die Zulassung der Abdichtung sei trotz einer hohen Zahl von Schadensfällen in die Norm eingeflossen und zuvor von vielen Sachverständigen als mangelhaft bezeichnet worden. Mehmcke bemerkte hierzu, dass Normenausschüsse oft nicht mehr paritätisch besetzt seien, sondern von einschlägigen Interessenvertretern dominiert würden. Für den BIV und die Sachverständigen sei das Urteil auch insofern interessant, dass der BIV mit den "Frankfurter Regeln" ein wirkungsvolles Werkzeug habe.

Kurzvorträge verschiedener Sachverständiger ergänzten die Fortbildungsveranstaltung. Benjamin Raatz und Tobias Neubert referierten zum Thema handwerklicher Steinmetz oder akademischer Restaurator. Thomas Wilder stellte das Merkblatt "Großformate" vor und Kai Husch berichtete von einem Fall zum Thema Grenzbemusterung.

Die nächsten Sachverständigentreffen finden am 14. März 2020 und am 24. Oktober 2020 statt.

(Veröffentlicht am 25. November 2019)

Autor/in: Dipl.-Ing. Harald Zahn, Thomas Wilder