Sachverständigentage in Fulda

(Foto: Harald Zahn)

Mehr als 300 Teilnehmer zählten die 21. Sachverständigentage des Fachverbands FFN Fliesen und Naturstein vom 5. bis 6. November 2019 in Fulda. Begleitet wurde die Veranstaltung von einer Ausstellung mit 30 Ständen von Firmen aus der Chemie, Zulieferern, Software- und Werkzeugfirmen. Durch die Tagung führte Vorstandsmitglied Bernd Stahl, der eingangs auf die Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesen-, Platten- und Verlegerhandwerk und auf die Neuauflage des Fliesenleger-Handbuchs hinwies. Außerdem freute sich Stahl über den Erfolg des 21-jährigen Janis Gentner aus Aalen, der bei den diesjährigen WorldSkills Weltmeister im Fliesenlegen wurde und am Abend einen kurzen Bericht seines Wettkampfes gab. Von den Fliesenlegermeistern Dirk Heidrich und Karsten Tiedemann sowie den Fachberatern Thomas Schmidt und Sebastian Kammerer wurde das neue Merkblatt zum Schwimmbadbau vorgestellt. Duschen und Umkleideräume werden darin nicht mehr behandelt. Der Begriff „Wartungsfuge“ wurde ebenso neu formuliert wie die Temperatur und Baustellenbedingungen.

Neu aufgenommen wurde das Glasfliesen-Mosaik. Zum aktuellen Thema des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, JVEG, und der Kalkulation bei Privatgutachten sprach Klaus Schmitz, Jurist beim ZDH. Eine Änderung der JVEG sei in absehbarer Zeit zu erwarten. Über die fachgerechte Ausführung von Punktabläufen und Rinnen referierte Markus Ramrath. Zum Thema der Planungs- und Anschlussdetails im Bad sprach Titus Wolkober. Prof. Alfred Stein referierte über hochbelastete Beläge. In der seit Jahren bereits von seinem Vater eingeführten Reihe „Mangel oder nicht“ zeigte Markus Rahmrath anhand von Fotos mehrere bemängelte Ausführungsarten. Die Teilnehmer konnten über ihre Smartphones dazu ihre Meinung abgeben. Die Auswertung erfolgte am Schluss der Veranstaltung. Andres Herbert Hasse gab einen Überblick über die neue ATV DIN 18352 Fliesen- und Plattenarbeiten, die aus terminlichen Gründungen nicht mehr ins neue Handbuch aufgenommen werden konnte. Oliver Erning ging auf die Estrich-Normung ein und berichtete aus seiner 20-jährigen Tätigkeit beim IBF in Troisdorf und den dortigen Versuchsreihen. Markus Kohl berichtete zum Thema Schadensfall und Aufbau eines Gutachtens über Risse in einem Bodenbelag mit einer beheizten Konstruktion. Zuletzt sprach Rechtsanwalt Goetz Michaelis über das Gewährleistungsrecht unter Berücksichtigung der BHG Rechtsprechung.

(Veröffentlicht am 26. November 2019)

Autor/in: Harald Zahn