Passus in Friedhofssatzung unwirksam

Der seit 9. Januar 2014 in die Friedhofssatzung der Landeshauptstadt Stuttgart aufgenommene Passus, dass auf baden-württembergischen Friedhöfen nur noch Grabsteine aufgestellt werden dürfen, die nachweislich ohne Kinderarbeit hergestellt wurden, ist rechtswidrig. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) entschieden. Somit wurden in vier Normenkontrollverfahren Anträgen von insgesamt neun Steinmetzbetrieben aus dem Raum Stuttgart stattgegeben. Eine Revision ist nicht zugelassen. 
 
Frühere Urteile
Bereits Ende April 2014 hatte der VGH die Friedhofssatzung der Stadt Kehl mit dem gleichen Absatz für unwirksam erklärt. Und im Oktober 2013 hatte das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil entschieden, dass derzeit keine vertrauenswürdigen Siegel oder Zertifikate auf dem deutschen Markt zur Verfügung stünden, mit denen der in den Satzungen geforderte Nachweis geführt werden könne. Zum selben Schluss kam man auch kürzlich in NRW. Dabei stellt sich bei all diesen Diskussionen immer noch die Frage, warum die Steinmetze etwas nachweisen sollen, das es im Grabmalbereich nicht gibt.  

(Erschienen am 10.06.2015)

Autorin: Susanne Storath