Neue Prüfverordnung für "Geprüfte/r Restaurator/in im Handwerk" erlassen

Foto: Steinmetzbetrieb Dietmar Knacker

Wie der Bundesinnungsverband Deutscher Steinmetze (BIV) in seinem jüngsten Newsletter berichtet, hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 3. Dezember 2019 die Verordnung "Geprüfte/r Restaurator/in im Handwerk" auf der Grundlage des § 42 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 der Handwerksordnung (HwO) erlassen. Die Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt sofort in Kraft.

Die neue Prüfungsordnung gilt für 19 Handwerke, darunter auch das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk. Mit der Neuordnung werden die über 300 bestehenden Kammerregelungen nach § 42 HwO zusammengefasst. Die Neuordnung der Restaurator/innen-Fortbildung sei notwendig, um die Prüfungsinhalte handlungsorientiert zu strukturieren und an neue Anforderungen anzupassen sowie um das Berufsbild des Restaurator/der Restauratorin wettbewerbsfähig zu halten, so das Ministerium.

Fachverbände, darunter der Arbeitskreis Denkmalpflege des BIV, entwickeln mit der Zentralstelle für Weiterbildung im Handwerk (ZWH) einen übergreifenden Rahmenlehrplan zur Vorbereitung auf die neue Fortbildungsprüfung. Diese besteht aus drei Teilen: Übergreifende und spezifische Qualifikationen werden jeweils in einer schriftlichen Prüfung abgefragt. Der dritte Prüfungsteil ist eine Projektarbeit.
Außerdem werden die Fachverbände gewerkspezifische Rahmenlehrpläne entwickeln.

Hier können Sie die neue Prüfverordnung ansehen.