Neue Friedhofsgesetzentwürfe in Hessen

Am Dienstag wurden im Landtag der Landesregierung Hessen mehrere neue Regelungen und Gesetzesentwürfe zum Thema Friedhof und Bestattung vorgeschlagen. In Zukunft sollen hessische Kommunen in der Lage sein, Grabsteine aus Kinderarbeit zu verbieten, da weltweit etwa eine Million Kinder in Steinbrüchen arbeiten - etwa 150 000 davon in Indien (weitere Informationen dazu haben wir hier für Sie zusammengetragen). Um zu gewährleisten, dass Grabsteine nur in EU-Ländern und -vertragsstaaten hergestellt werden, sollen Prüfsiegel akzeptiert werden.

Gewicht statt Alter bestimmend für Bestattungspflicht
Des Weiteren soll die Bestattungspflicht von Sternenkindern reformiert werden, sodass das Alter nicht länger bestimmend ist, sondern ein Gewicht von 500 Gramm. Totgeborene Säuglinge unter 500 Gramm können weiterhin freiwillig von den Eltern oder gesammelt von den entsprechenden Kliniken bestattet werden. Auch die Bestattungsfrist von Urnen soll geändert werden, damit Urnen innerhalb von sechs Wochen nach der Einäscherung beigesetzt werden. Zudem ist angesetzt, die Richtlinien der Leichenschau zu verschärfen und gegebenenfalls eine zweite Leichenschau durchzuführen.

(Veröffentlicht am 22. März 2018)

Autorin: Christine Kulgart