Mit der Nachhaltigkeit von Naturstein werben

Nachhaltigkeit und Marketing für Naturstein gehörten am 20. November zu den Themen bei der ZDNW-Mitgliederversammlung. (Foto: Verband)

Nachhaltigkeit und Marketing für Naturstein gehörten am 20. November zu den Themen bei der Mitgliederversammlung des Zentralverbands der Deutschen Naturwerksteinwirtschaft (ZDNW) in Frankfurt. Laut Gustav Treulieb, Bundesinnungsmeister und die letzten zwei Jahre ZDNW-Präsident, befindet sich die Naturwerksteinbranche nach wie vor im Umbruch. Künstlich hergestellte Produkte mit Natursteinoptik machen dem Original starke Konkurrenz. Aber: Naturstein könne mit Nachhaltigkeit punkten, das müsse man nutzen und verstärkt kommunizieren, sagte Treulieb, und blies mit einem Verweis auf die neue vom DNV initiierte Studie "Nachhaltigkeit von Natursteinböden" gleichermaßen zum Angriff. Darin wurde die Ökobilanz verschiedener Bodenbeläge verglichen. Beläge aus Naturwerkstein schnitten am besten ab. Sie verursachen insgesamt deutlich niedrigere Umweltbelastungen durch Produktion und Nutzung als Großkeramik, Teppich, PVC, Laminat und Parkett.

Laut DNV-Präsident Joachim Grüter, der turnusgemäß am Ende der Sitzung den Vorsitz im Dachverband des Bundesverbands Deutscher Steinmetze (BIV) und des Deutschen Naturwerksteinverbands (DNV) übernahm, sind jetzt Gespräche in den Bauministerien aller Bundesländer geplant, wo man die Karten auf den Tisch legen und für Nachhaltigkeitsaspekte von Naturstein sensibilisieren möchte. "Auch in der Branche muss das Argument der Nachhaltigkeit noch viel stärker verankert werden", findet Treulieb. Die Sonderausstellung "Unser Naturstein – gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft" auf der Stone+tec sei dafür ein richtiger Ansatz gewesen. Die Schau, in deren Rahmen heimische Steinbruchunternehmen ihre Materialien und aus ihnen gefertigte Exponate gezeigt haben, sei gut angenommen worden, das hätten die Messeorganisatoren und Protagonisten gleichermaßen bestätigt. Sie soll auf der Stone+tec 2020 neu aufgelegt werden. Außerdem ist ein Wettbewerb im Gespräch, der sich in erster Linie an Architekturstudenten, aber auch an Steinmetze richtet. Dabei sollen Entwürfe für Natursteinobjekte eingereicht und auf der Stone+tec prämiert werden.

Gut ist die Resonanz laut Treulieb auch auf einen Steinmetznachwuchswettbewerb auf der letzten Stone+tec gewesen. Allerdings sei die Zusammenarbeit mit Handwerksverbänden in der Schweiz und Österreich nicht so gut gelaufen, wie man sich das gewünscht hätte. Beide Länder hatten keine Teilnehmer für den Wettbewerb ins Rennen geschickt. Nach Ansicht des Bundesinnungsmeisters ist auch die Zusammenarbeit zwischen der Natursteinindustrie und den Steinmetzbetrieben verbesserungswürdig. Immer wieder würden Handwerksbetriebe beklagen, dass sie von den deutschen Steinbrüchen keine kleinen Tranchen geliefert bekommen.

Immer weniger Nachwuchs
Als schlecht bezeichnete Treulieb die Entwicklung der Lehrlingszahlen, die immer weiter zurückgehen. Ohne junge
Leute bekomme die Branche in einigen Jahren große Probleme. Eine Lösung, um den Trend umzukehren, habe man noch nicht gefunden, man versuche aber, die Natursteinbranche immer wieder positiv zu präsentieren, sei es mit Werbematerialien oder auf Messen wie der BAU in München, auf der DNV und BIV mit eigenen Ständen vertreten sind (S. 13). Nach wie vor nicht vom Tisch ist das Thema Kinderarbeit im Zusammenhang mit Grabsteinen aus Indien und anderen Staaten.

Inzwischen haben mehrere Bundesländer ihre Bestattungsgesetze geändert und fordern darin den Nachweis entsprechender Zertifizierungen. In Nordrhein-Westfalen wurden anerkannte Zertifizierer festgelegt, in den anderen Ländern wird den Friedhofsverwaltungen überlassen, welche Zertifizierungen sie in welcher Form anerkennen.

Friedhofsrecht
Über rechtliche Aspekte und für die Natursteinwirtschaft relevante Entwicklungen auf internationaler Ebene informierte Prof. Dr. Gerd Merke, der BIV und DNV in friedhofsrechtlichen Fragen zur Verfügung steht und auch auf europäischer Ebene tätig ist. Merke berichtete über ein Urteil des Sozialgerichts Mainz vom 19. Juni 2018 (Aktenzeichen S 11 SO 33/15), wonach Sozialhilfeträger im Rahmen von Sozialbestattungen auch für die Kosten ortsüblicher Grabsteine aufkommen müssen. Anlass für die Entscheidung war die Klage einer Frau, die 2010 beim Sozialamt Bestattungskostenbeihilfe für ihre verstorbene Tochter beantragt hatte. 2.487,92 € wurden ihr damals
für die Bestattungs- und Friedhofskosten bewilligt. 2014 beantragte die Klägerin die Übernahme von Grabsteinkosten
in Höhe von 3.100 €. Das lehnte das zuständige Amt ab, es wollte nur für ein Holzkreuz aufkommen. Auch verwies
es darauf, dass günstige Grabsteine bereits ab 300 € erhältlich seien. Das Gericht bestätigte die Auffassung der
Klägerin, dass es auf dem örtlichen Friedhof üblich sei, ein Grabmal aufzustellen, und sprach ihr 1.856,40 € zu. Der
Betrag ergab sich für die Richter aus dem günstigsten der eingeholten Angebote. Damit sei ein angemessener Grabstein vom Umfang einer Sozialbestattung abgedeckt, so die Argumentation. Maßstab für die erforderlichen Beerdigungskosten sei eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspreche.

Die nächste Mitgliederversammlung des ZDNW findet am 19. November 2019 statt.

(14.12.2018)

Autor: Sebastian Hemmer