Mehr Kohle in Corona-Zeiten (4)

(Zierbild: Pixabay)

Pandemie, Lockdown, Kurzarbeit: Bereits im Jahr 2020 haben die Wirtschaft und vor allem viele kleinere Betriebe stark gelitten. Gerade im Handwerk ist Home Office keine Lösung. Allerdings gibt es im neuen Jahr 2021 auch Gutes zu vermelden. Wir haben einen Überblick der aktuellen Fördermittel in vier Teilen für kleine und mittlere Unternehmen zusammengestellt. Im vierten und letzten Teil zeigen wir Ihnen, was gefördert wird und welche Unterlagen Sie benötigen, wenn Sie einen Antrag stellen wollen. 

Was wird gefördert?
Generell gilt: Alles, was den Unternehmen oder der Umwelt zugute kommt, wird gefördert. Dazu gehören u.a.:

  • Ausbau von Produktionskapazitäten
  • Maßnahmen zur Modernisierung und zur Steigerung der Energieeffizienz
  • Gründung
  • Wachstums- und Auftragsvorfinanzierung
  • Kosten der Unternehmensnachfolge
  • Leasingkosten für Maschinen
  • Marketingmaßnahmen zur Absatzsteigerung
  • Büroausstattung
  • Personal

Achtung: Der Antrag muss vor der Investition gestellt werden!

Welche Unterlagen brauche ich?
Da die Fördermittel aus Steuergeldern stammen, ist die Vergabe zu belegen. Der Antragsteller muss daher Unterlagen zur finanziellen Lage des Betriebs und zur geplanten Investition vorlegen.
Dazu gehören:

  • Jahresabschlüsse
  • Auswertungen wie z.B. Einnahmenund Überschussrechnungen und Bilanzen
  • Besitz- und Beteiligungsverhältnisse
  • Businesspläne
  • Die Kombination verschiedener öffentlicher Fördermittel ist ebenfalls möglich. Hierzu beraten die Hausbank sowie Kammer- und Fördermittelberater.


KfW-Coronahilfen
Während der Pandemie bietet die KfW-Bank verschiedene Hilfsprogamme für neue und ältere Unternehmen sowie für Gründer an. Mehr Informationen unter www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/KfW-Corona-Hilfe.

Den kompletten Artikel finden Sie in Naturstein 06/2021.

(Veröffentlicht am 17. Mai 2021) 

Autorin: Christine Kulgart