Kurzanleitung fürs Testament

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Überaus wichtig ist ein korrekt verfasstes und damit rechtsgültiges Testament. Unsere "Kurzanleitung fürs Testament" basiert auf Empfehlungen von Testamentvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz. Diese Anleitung soll eine Hilfestellung sein, doch "sicherlich ist es vorliegend nicht möglich, alle erbrechtlichen Besonderheiten zu thematisieren. Vielmehr obliegt es dem Erblasser, sich genauestens mit seinem Vorhaben zu befassen und dieses in seiner letztwilligen Verfügung unterzubringen", so Bettina M. Rau-Franz.

1. Ist eine ältere Verfügung von Todes wegen vorhanden (Testament oder Erbvertrag)?
Falls ja, müssen Sie sich informieren, wie Sie sich davon loslösen können.

2. Wie sieht meine persönliche Lebenssituation aus (alleinstehend, verheiratet, geschieden, Kinder)?
Wenn Sie verheiratet sind, können Sie z.B. ein sog. gemeinschaftliches Testament verfassen.

3. Vermögensübersicht aufstellen:
Welche Vermögenswerte sind vorhanden (Grundstücke, Barvermögen, Wertpapiere, wertvolle Gegenstände)? Gibt es Schulden (werden auch vererbt)? Gibt es Vermögen im Ausland? (Falls ja, müssen Sie klären, nach welchem Recht das Vermögen im Ausland vererbt wird.)

4. Potenzielle Erben bestimmen:
Welche Personen sollen bedacht werden? (Die Erben sollten Sie sehr genau individualisieren, damit keinerlei Zweifel an den bedachten Personen entsteht.)

5. Inhaltliche Ausgestaltung:
Richtet sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und dem Testierwillen des Erblassers (z.B. Einsetzung der Erben, Zuwendung eines Vermächtnisses, Anordnung einer Auflage).

6. Je nach Einzelfall spielen steuerrechtliche Aspekte, insbesondere die Erbschaftssteuer, eine Rolle (hierzu wenden Sie sich an den Steuerberater).

7. Durchsetzung des letzten Willens:
Testamentsvollstrecker bestellen, um Rechtsstreitigkeiten zwischen Erben zu verhindern (Dieser Punkt ist nur notwendig, falls Sie unsicher sind, ob Ihre Erben dem letzten Willen Folge leisten werden.)

Mehr Informationen zum Thema "Sorglos in den Ruhestand" finden Sie in Naturstein 12/2019. 

(Veröffentlicht am 20. Januar 2020)

Autor/in: Meike Gugumus