Keine Werbung auf Friedhöfen

Das Landgericht Stade hat einem Bestatter verboten, mit seinem Logo versehene Grabkreuze auf Friedhöfen aufzustellen. Ein Konkurrent hatte ihn auf Unterlassung verklagt. Das Gericht betonte, Friedhofsbesucher müssten von Werbung verschont bleiben.

Der Friedhof als Ort der Trauer und des Gedenkens an Verstorbene genießt besonderen Schutz. Dies umfasst auch das Verbot von Werbung, wie das Landgericht Stade in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen 8 O 100/16) bekräftigt. Laut einem Bericht der Verbraucherinitiative Aeternitas haben die Richter einem Bestattungsunternehmer darin untersagt, weiterhin Grabkreuze mit seinem Firmenlogo auf Friedhöfen aufzustellen. Ein Konkurrent hatte nach erfolgsloser Abmahnung gegen diese Praxis geklagt.

Nach Ansicht des Landgerichts diene ein in der Friedhofssatzung enthaltenes, uneingeschränktes Werbeverbot den Friedhofsbesuchern. Diese müssten auf dem Friedhof von Werbung verschont werden. Durch die Holzkreuze mit dem deutlich sichtbaren Firmenlogo des Beklagten könnten sich Hinterbliebene und sonstige Besucher jedoch der Werbung nicht entziehen.

(24.11.2016)