Keine letzte Ruhe im Bodensee

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Vermehrt hatten Bestatter in Baden-Württemberg mit der Beisetzung von Totenasche im Bodensee geworben. Laut § 32 des Bestattungsgesetzes des Bundeslands ist die Seebestattung in oberirdischen Gewässern wie dem Bodensee nicht zulässig, sondern muss von einem Schiff aus im Küstengewässer ausgeführt werden. Jegliche Werbung mit Bestattungen im Bodensee gilt als Ireführung des Verbrauchers und ist unter Androhung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000 € zu unterlassen. Auch ausgehend vom Bundesland Bayern und der Schweiz darf keine Totenasche im Bodensee beigesetzt werden. 

(Veröffentlicht am 31. Januar 2020)