Investitionszuschüsse für Kompresssoren und mehr

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Neue Förderungsmöglichkeiten für Querschnittstechnologien wie u.a. Druckluftanlagen, Kompressoren und elektrische Motoren bietet seit dem 1. Januar 2019 das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. € bzw. einer Bilanzsumme von weniger als 43 Mio. €) profitieren von einem Investitionszuschuss von 40 % der förderfähigen Investitionskosten. Alle anderen Unternehmen erhalten 30 %.

Das Netto-Investitionsvolumen beträgt nach wie vor mindestens 2.000 €, bezuschusst werden Neu- und Ersatzinvestitionen. Die Höchstgrenze liegt bei 200.000 € Förderung in drei Jahren. Förderfähig sind zudem Nebenkosten im Zusammenhang mit der förderfähigen Investition. 

Gefördert werden im Rahmen von „Modul 1“ hocheffiziente stationäre Anlagen oder Aggregate als Ersatz oder Neuanschaffung wie z.B. elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen für die industrielle und gewerbliche Anwendung, Ventilatoren und Druckluftanlagen. Die Antragsstellung läuft über ein elektronisches Formular auf der Webseite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) ab. Weitere Informationen zu den Voraussetzungen zur Förderung und dem Antragsverfahren finden Sie hier.

(Veröffentlicht am 7. Oktober 2019)