Grabsteinkosten müssen übernommen werden

2010 beantragte eine Hartz IV-Bezieherin Bestattungskostenbeihilfe für die Beerdigung ihrer Tochter. Diese wurde ihr gewährt, der Antrag auf die Übernahme des Grabsteins allerdings abgelehnt, da kein Anspruch darauf bestehe. Ein Holzkreuz sei stattdessen ausreichend. Nach einer Klage beim Sozialgericht erhielt die Hartz IV-Empfängerin Recht, da ein Grabstein zu den Bestattungskosten gehöre. Auch müssen religiöse Vorschriften bei der Bewilligung der Bestattungskosten berücksichtigt werden und eine einfache, aber pietätvolle Bestattung ermöglicht werden.

(Veröffentlicht am 17. Oktober 2018)