Grababräumungen in der Diskussion

Hinterbliebene sollen nach Ablauf der Ruhefrist »ihr« Grab weiter kostenfrei pflegen dürfen, wenn keine direkte Nachbelgung ansteht, meint Steinmetzmeister Richard Flohr-Swann. (Foto: Richard Flohr-Swann)

Steinmetzmeister Richard Flohr-Swann aus Erftstadt setzt sich dafür ein, dass Gräber nach Ablauf der Ruhefrist nicht zwangsweise abgeräumt werden. Wenn im Anschluss keine direkte Neubelegung ansteht und die Hinterbliebenen ihr Grab noch weiter pflegen wollen, spricht laut dem Steinmetzmeister nichts dagegen, dies kostenfrei zu erlauben. Erst bei der nächsten Belegung sollten wieder Gebühren fällig werden, denn "vor Ableben des nächsten Hinterbliebenen hätte der Friedhof sowieso keine neuen Einnahmen", so Flohr-Swann in seinem Brief an die Stadt Erftstadt. Das spare dem Friedhofsbetreiber den Aufwand für die Auflösung des Grabs, verhindere, dass Pflegekosten für die leere Grabstelle anfallen und, dass der Friedhof durch Leerstände das Aussehen eines Flickenteppichs erhalte.

Kölner Karnevalisten-Grab soll abgeräumt werden
In diesem Zusammenhang weißt Flohr-Swann auf das Grab des 1970 verstorbenen Kölner Karnevalisten Horst Muys auf dem Melatenfriedhof hin, das nun nach Ablauf des Nutzungsrechts eingeebnet werden soll. Nach Angaben der Redaktion des "Express", der über die Sache berichtet hatte, haben sich bereits einige Karnevalisten und Kölner Bürger gemeldet, die die Abräumung durch eine Spendenaktion verhindern wollen. Bisher habe sich ein Florist im Auftrag eines Kölner Gastronoms um die Pflege der Grabstätte gekümmert.

(Erschienen am 13.01.2016)

Autorin: Susanne Storath