Gerichtsurteil zur freien Grabgestaltung auf kirchlichen Friedhöfen

Die Verbraucherinitiative Aeternitas berichtete am 14. März auf ihrer Website über ein Gerichtsurteil, das sich mit der freien Grabgestaltung auch auf kirchlichen Friedhöfen beschäftigt. Ein katholischer Friedhofsträger in der Stadt Borken hatte eine Grabrechtsinhaberin zur Beseitigung einer Einfassung von dem Grab ihres Mannes verpflichtet. Hiergegen hatte sie sich vor dem Verwaltungsgericht Münster in einem kürzlich durch ein Urteil beendetes Verfahren erfolgreich zur Wehr gesetzt. Zur vollständigen Meldung geht es hier: http://www.aeternitas.de/inhalt/recht/themen/artikel/2017_03_14__13_59_02/show_data

(Erschienen am 29.03.2017)

Autorin: Susanne Storath