Gegen Bestattungsgesetzänderung

Die Thüringer Landesregierung plant in einem geänderten Bestattungsgesetz, die Zulassung von Bestattungswäldern deutlich zu erleichtern und damit auch privaten Anbietern den Zugang in einen hoheitlichen Bereich der Daseinsvorsorge zu vereinfachen. Der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) hat zu diesem Thema eine Pressemeldung verfasst und an einen Verteiler mit ausgewählten Redaktionen verschickt. Der Verband prognostiziert, dass sich durch die Gesetzesänderung das Dilemma, in dem sich bestehende Friedhöfe befinden, weiter verschärfen würde, weil sie "dann einmal mehr in einem ungleichen Wettbewerb" stünden. In der 49.-51. Plenarsitzung des Thüringer Landtags stand das Thema in KW 20 auf der Tagesordnung.

Keine private Trägerschaft
In der Gesetzesvorlage der Thüringer Landesregierung vom 25. November 2015 heißt es: "Dem wachsenden Bedürfnis nach naturnahen Bestattungen soll durch Änderung des Thüringer Bestattungsgesetzes […] durch Schaffung der Möglichkeit von Urnenbeisetzungen auch im Wald entsprochen werden." Demnach könnten dann per Gesetz Friedhöfe auch in Form von Waldfriedhöfen angelegt werden. Explizit wird festgehalten, dass sich Friedhofsträger bei der Errichtung und beim Betrieb ihrer Friedhöfe Dritter bedienen dürfen, die als unselbständige oder selbstständige Verwaltungshelfer tätig werden. Friedhöfe könnten dann im Einvernehmen mit der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde auch im Wald im Sinne des Thüringer Waldgesetzes angelegt oder erwei­tert werden (Waldfriedhof), ohne dass es hierzu einer Änderung der Nutzungsart des Waldes nach § 10 des Thüringer Waldgesetzes bedarf. Eine Einfriedung sei nicht erforderlich.

Sich nicht instrumentalisieren lassen
"Eine solche gesetzliche Regelung lässt die Vermutung zu, dass sich politische Entscheidungsträger von wirtschaftlich orientierten Unternehmen, wie es die Anbieter von Bestattungswäldern sind, instrumentalisieren lassen", schreibt der BIV. Und weiter: "Die traditionellen Friedhöfe haben bisher hoheitliche und konfessionelle Träger. So muss es auch im Sinne unseres demokratischen Grundverständnisses bleiben. Die Friedhofskultur ist eine gesellschaftliche Aufgabe und jegliche Form der Privatisierung von Bestattungsplätzen befördert eine Zwei-Klassen-Gesellschaft, wie sie sich wohl kein Bürger wünschen dürfte."

Friedhöfe bieten alle Möglichkeiten
Ein zweiter Aspekt sei, dass bestehende Friedhöfe alle Möglichkeiten einer "naturnahen" Bestattung bieten würden, denn viele seien aufgrund ihrer Gestaltung und mit der Vielfalt an Pflanzen per se ein "Naturort": "Hier finden z.B. in großen Städten viele Tier- und Pflanzenarten ein geschütztes Refugium, und auch die Menschen schätzen diesen Ort als grünen Rückzugsraum im Großstadttrubel." Es möge schwieriger scheinen, diese bestehenden Orte nach den modernen Bedürfnissen der Menschen umzuwandeln, als einen Bestattungswald in nächster Nähe zu eröffnen, so der BIV. Doch diese scheinbar einfachere Lösung sei kurzsichtig gedacht, denn dadurch würden die Friedhöfe noch mehr aufs Abstellgleis und die Träger noch mehr unter Druck geraten.

Interessen der Hinterbliebenen auf Friedhöfen umsetzbar
Der BIV sieht es als Aufgabe der Politiker, "schützend die Hand über diese hoheitlichen Grundfesten unseres Staates zu halten, anstatt große Unternehmen per Gesetz als direkte Konkurrenz zu kommunalen Aufgaben zu befördern." Viele schon bestehende neue Konzepte auf Friedhöfen würden zeigen, dass ein Umbau im Zusammenwirken zwischen den Verwaltungen, den Planern, den Bürgern, Steinmetzen und Friedhofsgärtner vor Ort gelingen kann (mehr Informationen unter www.natursteinunikat.de). Daher dürfe es nicht über Sonderregelungen zur Bevorzugung ausgewählter privater Anbieter kommen. "Die Interessen der Hinterbliebenen sind auch auf unseren Friedhöfen umsetzbar" meint der BIV.

(Erschienen am 24.05.2016)

Autorin: Susanne Storath