Gebührenanteil bei Friedhofsfinanzierung senken

(Foto: Aeternitas)

Der Trend zur Feuerbestattung und zu kleineren, günstigeren Gräbern sowie zu Alternativen außerhalb klassischer Friedhöfe reißt große Lücken in die Gebührenhaushalte der Friedhofsträger. Als Reaktion darauf werden vielerorts die Gebühren zum Teil deutlich erhöht, um eine möglichst hohe Kostendeckung zu erreichen. Höhere Friedhofsgebühren verstärken jedoch den oben beschriebenen Trend. Freie, nicht mehr für Bestattungen benötigte Friedhofsflächen zeugen davon.

"Der Mehrwert der Friedhöfe über den Ort der Bestattung und des Totengedenkens hinaus muss bei der Finanzierung verstärkt in den Fokus rücken", fordert deshalb Christoph Keldenich, Vorsitzender von Aeternitas e.V., der Verbraucherinitiative Bestattungskultur. In die Kalkulation der Gebühren sollten nur Kosten einfließen, die im Zusammenhang mit der Bestattung und der Nutzung einer Grabstätte anfallen. Die restlichen, nicht im Rahmen des Friedhofsbetriebs entstehenden Kosten müssen durch den öffentlichen Haushalt getragen werden.

Funktionen wie die eines Parks
Der Wert der Friedhöfe als Biotop für Flora und Fauna, für das Stadtklima, für die Gliederung bebauter Flächen und für Freizeit und Naherholung wird bereits häufig anerkannt. Diese Funktionen, vergleichbar einem öffentlichen Park, spiegeln sich in der Finanzierung als "Grünanteil" weder und sollen den Gebührenhaushalt entlasten. Doch könnte dieser Wert häufig höher angesetzt werden. Üblich sind derzeit meist nur zwischen 10 und 25 Prozent der Gesamtkosten eines Friedhofs. Noch unzureichend bzw. nicht berücksichtigt werden der soziale Wert als Ort der Begegnung sowie der kulturelle und historische Wert, unter anderem für die Denkmalpflege. Passend dazu wurde im Frühjahr dieses Jahres die Friedhofskultur in Deutschland in das bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes der UNESCO-Kommission aufgenommen. Darüber hinaus stellt der Friedhof für die dort tätigen Gewerke einen Wirtschaftsraum dar und dient nicht selten für Fußgänger und Radfahrer als Durchgangsweg im Rahmen der kommunalen Verkehrsinfrastruktur.

Wie hoch der Anteil der nicht über Gebühren abgedeckten Kosten letztendlich sein sollte, hängt von der Situation vor Ort ab. Unter anderem Größe, Ausstattung und Lage eines Friedhofs sowie des städtischen Umfelds geben den Friedhofsträgern hier Ermessensspielraum. Dieser endet jedoch auf jeden Fall dann, wenn die Gebührenzahler für Kosten aufkommen, die nicht ursächlich mit den von ihnen im Rahmen von Bestattung und Grabnutzung in Anspruch genommenen Leistungen verbunden sind.

(Veröffentlicht am 25. September 2020)