Friedhofsträger muss für Schäden durch Rehe zahlen

Nachdem Rehe Pflanzen vom Grab seines Sohnes auf dem Friedhof in Leer (Ostfriesland) gefressen haben, hat ein Mann Klage eingereicht. Das Landgericht Aurich sprach ihm Ende Juni 471,50 € Schadenersatz zu, den die Kirchengemeinde, die Träger des Friedhofs ist, bezahlen muss. Die Summe entspricht dem Betrag, den der Vater 2013 für die Bepflanzung der Ruhestätte ausgegeben hatte.

Der Gottesacker in Leer wurde bereits wiederholt von Rehen "heimgesucht", woraufhin der Träger Zäune reparieren und Chemikalien auslegen ließ. Die Richter wiesen darauf hin, dass Schäden durch Wildtiere nicht grundsätzlich verhindert werden könnten, in Leer aber mehr zu deren Vorbeugung hätte unternommen werden können. Ihrer Ansicht nach wären die Verantwortlichen verpflichtet gewesen, die Nutzung der Grabstelle zu sichern und die Totenruhe zu gewährleisten. Laut einem Bericht des NDR könnte das Urteil bundesweit Signalwirkung haben, da ein entsprechender Fall bisher noch nicht verhandelt wurde.

(17.7.2016)