Finger-Grabstein verboten

Nach einem aktuellen Urteil darf ein Grabmal in Form eines ausgestreckten Zeigefingers nicht auf einem Friedhof aufgestellt werden. Die Skulptur wahre nicht die Würde des Friedhofs und störe die Besucher.

Die Verbraucherinitiative Aeternitas berichtet in einer Pressemitteilung über den Fall, der vor dem Verwaltungsgericht Hannover (Aktenzeichen 1 A 12180.1) verhandelt wurde. Dort scheiterte die Klage eines Mannes gegen einen Bescheid der Friedhofsverwaltung. Diese hatte ihm verwehrt, ein ungefähr 1,80 Meter hohes Grabmal in Form eines Zeigefingers mit der Aufschrift "Carpe diem" auf dem Grab seiner Frau aufzustellen. Die Skulptur war ursprünglich anlässlich der Documenta 6 hergestellt worden und befindet sich derzeit im Garten des Klägers. Es war der Wunsch des Klägers und seiner Frau, dass das Kunstwerk einmal das gemeinsame Grab schmücken sollte.

Der Richter urteilte, dass das Grabmal das ungestörte Totengedenken zu sehr beeinträchtige und damit nicht der Würde des Ortes entspräche. Den Friedhofsbesuchern sei eine "aufgezwungene Befassung" mit dem Finger als Grabmal und dessen Bedeutungsgehalt nicht zuzumuten. Darüber hinaus sei es legitim, dass die Friedhofsverwaltung den Gesamteindruck des Friedhofs in seiner althergebrachten Entwicklung bewahren wolle.

(23.10.2018)