Falsche Reinigung macht ein Werk nicht mangelhaft

Fachunternehmen schulden dem Auftraggeber eine Pflegeanleitung, um ihm die richtige Reinigung zu ermöglichen. Das ist eine vertragliche Nebenpflicht. Der Verstoß macht das Werk nicht mangelhaft, kann aber Schadenersatzansprüche begründen.

Der Bundesgerichtshof stellt nicht in Abrede, dass Fachunternehmen aufgrund ihres Wissensvorsprungs die Pflicht haben, den nicht sachkundigen Auftraggeber auf den richtigen Umgang mit dem jeweiligen Werk hinzuweisen. Werden diese Hinweise nicht beherzigt, kann dies Schadenersatzansprüche begründen. Die Nichtbeherzigung der Hinweise macht jedoch das Werk als solches nicht mangelhaft. Bei Schadensersatz wegen schlechter oder unterlassener Pflegeanleitung gilt: Der Anspruch setzt Verschulden voraus. Die Schadensersatzansprüche verjähren – anders als Gewährleistungsansprüche  – gemäß der Regelverjährung in drei und nicht in fünf Jahren (bei BGBVerträgen) bzw. in vier Jahren, wenn die VOB vereinbart ist.

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(Veröffentlicht am 7. November 2017)

Autorin: Christine Kulgart