Durchschnittliche Nutzungsfrist für Gräber

Nach Berechnungen von Aeternitas werden Gräber auf deutschen Friedhöfen im Durchschnitt für einen Zeitraum von einem knappen Vierteljahrhundert vergeben. Zwischen den verschiedenen Gemeinden und Grabarten bestehen jedoch mitunter enorme Unterschiede.

Die Nutzungsfrist (auch Nutzungsdauer oder Nutzungszeit genannt) legt fest, für wie lange eine Grabstätte genutzt werden darf. Jede Friedhofssatzung enthält dazu eigene Vorschriften. Eine Auswertung der Friedhofsgebührendatenbank von Aeternitas, der Verbraucherinitiative Bestattungskultur, ergab, dass die Nutzungsfrist im Durchschnitt 23 Jahre beträgt. Mit großem Abstand am weitesten verbreitet sind demnach Nutzungsfristen von 20 und 25 Jahren. Der Großteil liegt zwischen 15 und 30 Jahren, insgesamt reicht die Bandbreite von fünf bis 50 Jahren. Außerhalb dieses Spektrums gibt es nur vereinzelte, äußerst seltene Ausnahmen. Der Datensatz von Aeternitas umfasst die Friedhöfe von über 1.000 Kommunen. Insgesamt zwölf verschiedene – nicht überall angebotene – Grabarten sind darin berücksichtigt.

Insbesondere in Bayern sind nach Angaben der Verbraucherinitiative häufiger Ruhezeiten von zehn Jahren und manchmal noch weniger zu beobachten. Der Grund liege unter anderem in der besonderen Beschaffenheit der Böden dort, die eine schnellere Verwesung der Leichname ermöglichen. Von dieser Verwesungsdauer ist abhängig, welche Nutzungsfrist mindestens vorgesehen ist. Diese Mindestdauer, die eine ausreichende Verwesung der Leichname garantieren soll, bezeichnet man als Ruhefrist oder Ruhezeit. Hier spielen neben der Bodenbeschaffenheit vor Ort auch die Landesbestattungsgesetze eine entscheidende Rolle. Fast alle Bundesländer (außer Bayern und Schleswig-Holstein) geben einen Mindestwert für die Ruhefrist vor, der nicht unterschritten werden darf. Dadurch soll unter anderem ein angemessenes Totengedenken gesichert sein. Der Wert beträgt meist 15 oder 20 Jahre, für Kindergräber zum Teil weniger.
 
Über Bodenbeschaffenheit und gesetzliche Vorgaben hinaus bildet die Grabart einen entscheidenden Faktor für die Nutzungsdauer. Sarggräber haben meist längere Nutzungsfristen als Urnengräber, Wahlgräber längere als Reihengräber. Wahlgräber zeichnen sich insbesondere dadurch aus, dass meist mehrere Särge und/oder Urnen beigesetzt werden können und die Lage der Grabstätte auf dem Friedhof selbst ausgewählt werden kann. Darüber hinaus kann die vorgesehene Nutzungsdauer auf Wunsch verlängert werden. Reihengräber hingegen sind nur für einzelne Beisetzungen vorgesehen, werden der Reihe nach vergeben und nach Ablauf der Nutzungszeit aufgelöst. Die Nutzungsfrist entspricht hier in der Regel auch der Ruhefrist, welche bei Wahlgräbern regelmäßig überschritten wird. Die Grabart mit der längsten vorgesehenen Nutzungsdauer stellt deshalb auch das Erdwahlgrab für Särge mit im Durchschnitt 27 Jahren dar. Am anderen Ende der Skala sind es – abgesehen von Kindergräbern – 20 Jahre für Urnengemeinschaftsgräber.

(29.10.2018)