DNV: Erfolgreiche Klage gegen Namenschutzrechtsverletzung

Im Juni 2014 wurde aus der Interessengemeinschaft Asiatische Afrikanische und Lateinamerikanische Natursteine e.V. der Verband deutscher Naturstein Verarbeiter e.V. In der Folge wurde mit dem Kürzel VDNV um Mitglieder geworben, was den Deutschen Naturwerkstein-Verband – kurz DNV - auf den Plan rief. Dieser kritisierte, dass es bei vielen seiner Mitgliedsunternehmen und auch bei zahlreichen Steinmetzbetrieben Irritationen gegeben habe, da der VDNV mit dem DNV verwechselt werde. Der DNV hat laut eigenen Angaben in mehreren Gesprächen Vertreter des VDNV um eine Umbenennung gebeten, da sowohl die Bezeichnung "Verband deutscher Naturstein Verarbeiter" als auch das Kürzel VDNV zu sehr an den seit Jahrzehnten bekannten Verbandsnamen des DNV angeglichen sei. Das sei jedoch von Seiten des VDNV mehrfach abgelehnt worden, sodass letztendlich nur noch der Klageweg offen gestanden hätte.

Das Landgericht in Köln folgte nun nach Angaben des DNV in einer Verhandlung am 24. November vollumfänglich dessen Argumentation, dass der VDNV die Rechte an seinen geschäftlichen Bezeichnungen verletzt. In dem angestrebten gerichtlichen Vergleich räumte der DNV dem VDNV eine Frist bis 30. April 2016 zur Änderung des Namens ein und verzichtete auf Schadensersatzforderungen. Man hoffe in Zukunft auf eine gute Zusammenarbeit mit dem neuen Verband zum Wohle der Branche, teilt der DNV in einer Pressemitteilung mit.

(26.11.2015)