Denkmalabschlag bei der Grundsteuer

Am 8. November stimmt der Bundesrat über ein Grundsteuer-Reformgesetz mit einem Grundsteuer-Abschlag für Baudenkmäler ab. Besitzer privater Denkmäler können dann mit einem Abschlag von zehn Prozent rechnen. Das Denkmalbündnis begrüßt diesen Beschluss. Private Denkmal-Besitzer seien laut Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, besonders belastet, da sie u.a. die gesetzliche Erhaltungspflicht, das Veränderungsverbot und die Nutzungseinschränkung einhalten müssen. Das Denkmalbündnis hatte für den 18. Oktober einen ersten Entwurf des Denkmalabschlags vorgestellt, wobei dieser anfangs noch 25 Prozent betrug. Die Mitglieder hoffen nun, dass auch der Bundesrat dem Grundsteuer-Reformgesetz mit dem zehnprozentigen Grundsteuer-Abschlag für Baudenkmale zustimmt.

Zum Denkmalbündnis gehören die Deutsche Stiftung Denkmalschutz, der Verein Schlösser und Gärten in Deutschland, die Interessengemeinschaft Bauernhaus, der Bund Heimat und Umwelt in Deutschland, die Deutsche Burgenvereinigung und der Bundesverband der Familienbetriebe Land und Forst.

(Veröffentlicht am 7. November 2019)