Brexit-Folge: UKCA statt CE

UKCA- statt CE-Kennzeichnung ist u.a. eine Folge des Brexits. (Foto: Pixabay/Tumisu)

Die sog. UKCA-Kennzeichnung ersetzt ab dem 1. Januar 2022 die herkömmliche CE-Kennzeichnung. Produkte, für die bisher die CE-Kennzeichnung benötigt wurde, müssen dann von einer in Großbritannien zugelassenen Stelle (UK Approved Body) mit der UKCA-Kennzeichnung versehen werden.  

Derzeit gilt noch die Übergangsregel, die am 31. Januar 2020 mit dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union begonnen hat. Sechs Monate lang werden sowohl die UKCA- als auch die CE-Kennzeichnung akzeptiert. »Aber ab Anfang 2022 benötigen alle Bauprodukte, auch Naturstein, in Großbritannien die UKCA-Kennzeichnung«, so Reiner Krug, Geschäftsführer des Deutschen Naturwerkstein-Verbands (DNV). Auf alle Firmen, die dort ein Projekt ausführen und den Naturstein in Deutschland fertigen bzw. in der EU einkaufen, komme ein enormer Papierkrieg zu, bedauert er. 

»Hersteller, die planen, ihre Produkte im nächsten Jahr nach Großbritannien zu verkaufen, sollten jetzt handeln, um Unterbrechungen in ihren Lieferketten zu vermeiden«, rät die BSI Group (British Standard Institution). Der Übergang sei nicht kompliziert, da die Konformitätsprüfung für die CE- und UKCA-Kennzeichnung weitestgehend unverändert bleibe. Als eine in Großbritannien zugelassenen Stelle kann die BSIGroup mit Unternehmen an den erforderlichen Konformitätsbewertungsverfahren arbeiten. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens darf die UKCA-Kennzeichnung u.a. auf den Bauprodukten angebracht werden, die der EU-Bauproduktenverordnung unterliegen.

www.bsigroup.com 

(22.09.2021)