BIV: Neue Tarifabschlüsse im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Azubis im Steinmetz- und Steinbildhauer-handwerk können ab diesem Jahr auf eine höhere Vergütung hoffen. (Foto: bbw/Baderschneider)

Die Tarifvertragsparteien Bundesverband Deutscher Steinmetze und IG Bauen-Agrar-Umwelt einigen sich auf neue Tarifabschlüsse beim Mindestlohn und bei der Azubivergütung. Das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk zeigt sich krisenfest und setzt Maßstäbe für den Nachwuchs.

Der bisherige Mindestlohntarifvertrag war zum 30. April 2021 ohne Nachwirkung außer Kraft getreten. Ziel der Arbeitgeber war es, auch weiterhin eine Abgrenzung zu möglichen Billiglohnfirmen zu generieren und damit ein Zeichen für faire Arbeitsbedingungen im Steinmetzhandwerk zu setzen. Der bisherige Azubivergütungstarifvertrag war seit 01.09.2017 in Kraft und konnte zum 31.08.2020 erstmals gekündigt werden. Dies erfolgte beidseitig im Frühjahr des laufenden Jahres mündlich durch Aufnahme der Verhandlungen.

Der Mindestlohn soll zum 01.08.2021 von bisher 12,20 € auf 12,85 € steigen. Zum 01.08.2022 steigt der Mindestlohn auf 13,35 €. Die Laufzeit des Vertrages ist bis zum 30.09.2023 vorgesehen. Es wird Allgemeinverbindlichkeit beantragt.

Ab 01.08.2021 steigen die Ausbildungsvergütungen auf: 
•    1. Lj. 850 € (bisher 530 €)
•    2. Lj. 950 € (bisher 620 €)
•    3. Lj. 1.100 € (bisher 720 €)

Der Tarifvertrag wird eine Öffnungsklausel enthalten. Danach kann der Arbeitgeber aus wirtschaftlichen und betrieblichen Gründen mit Zustimmung der Tarifvertragsparteien in Anlehnung an § 17 Absatz 4 BBiG eine Ausnahmeregelung zur Höhe der Ausbildungsvergütung treffen. Die Zustimmung ist vor Beginn des Ausbildungsverhältnisses zu beantragen.

Mit dieser deutlichen Steigerung der Ausbildungsvergütungen setzt das Steinmetzhandwerk zum neuen Lehrjahr ein positives Zeichen für den Nachwuchs. Auch wenn viele andere Werte das Steinmetzhandwerk ausmachen, ist doch eine adäquate Vergütung der Leistungen schon in der Ausbildung ein wichtiges Signal für die Zukunftsfähigkeit dieses traditionellen, aber gleichermaßen modern aufgestellten Berufs. Gleichzeitig wird mit der Öffnungsklausel auch den Betrieben die Ausbildung weiter ermöglicht, die aufgrund ihrer individuellen wirtschaftlichen und betrieblichen Situation nicht zeitnah in voller Gänze auf die spürbaren Vergütungssteigerungen reagieren können. Für den Tarifvertrag ist eine Laufzeit von zwei Jahren geplant.

Bundesverband Deutscher Steinmetze
Bundesinnungsverband des Deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks

Weißkirchener Weg 16
60439 Frankfurt am Main
Tel. 069 576098
Fax 069 576090
www.biv-steinmetz.de  
info@biv-steinmetz.de

(1.07.2021/Quelle: BIV-Newsletter)