Bestattungsgesetz wird nicht gelockert

In Schleswig-Holstein ist die Piratenpartei mit ihrem Vorschlag gescheitert, das Bestattungsgesetz zu reformieren. Eine große Mehrheit der Abgeordneten des Landtags stimmte am 25. Januar gegen den von der Piratenfraktion eingebrachten Gesetzentwurf. Er hätte es Angehörigen unter anderem erlaubt, die Urne mit der Asche des Verstorbenen für zwei Jahre im häuslichen Bereich zu lagern. Außerdem sollte die Asche nicht nur auf Friedhöfen, sondern auch auf privatem oder von der Kommune gebilligtem Gelände verstreut werden dürfen.

Den Antrag auf Liberalisierung des Bestattungsgesetzes begründete Uli König von der Piratenfraktion unter anderem damit, dass es nicht bewiesen sei, dass nur auf dem Friedhof am Grabstein getrauert werden könne. Begründet wurde der Gesetzentwurf auch mit einer von den Piraten in Auftrag gegebenen Umfrage des Instituts TNS Infratest, in der 75 % der befragten 300 Haushalte den Vorstoß der Piraten befürworteten. In Schleswig-Holstein liegt der Anteil der Urnenbestattungen bei 70 %, in Kiel bei 80 %.

Steinmetze äußerten Kritik
Kritik kam von den Kommunen, den Kirchen sowie den Verbänden der Bestatter, Steinmetze und Friedhofsgärtner. Die Landesinnung des Steinmetz- und Steinbildhauer-Handwerks Schleswig-Holstein hatte sich im Rahmen des Anhörungsverfahrens zu dem Gesetzentwurf in einer schriftlichen Stellungnahme klar gegen den Änderungsvorschlag ausgesprochen und sich auch im mündlichen Anhörungsverfahren Gehör verschafft. Die Landesinnung warnte unter anderem vor der Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts, sollte der Gesetzentwurf angenommen werden. "Wer will sicherstellen und kontrollieren, welche Toten­asche wo verstreut worden ist?", heißt es in der Stellungnahme.

Ablehnend äußerten sich nicht nur Abgeordnete der CDU und FDP, die geschlossen gegen die Abkehr vom Friedhofszwang votierten. Auch von SPD, SSW und den Grünen gab es Kritik am Gesetzentwurf. Gesundheitsministerin Kristin Alheit (SPD) betonte, das bestehende Recht sei besser als der Gesetzentwurf geeignet, die Würde der Toten zu wahren. Schleswig-Holsteins Bestattungsgesetz erlaubt bereits Beisetzungen von Urnen in Friedwäldern, Seebestattungen und Bestattungen ohne Sarg.

In Bremen ist es seit Anfang 2015 möglich, die Asche Verstorbener auch auf privaten Flächen zu verstreuen. In der Hansestadt finden jährlich etwa 6.000 Feuerbestattungen statt.

(Erschienen am 28.02.2017)

Autorin: Susanne Storath