Bestattungsgesetz wird geprüft

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern möchte eine Expertenkommission einsetzen, die das Bestattungsgesetz prüft. Die Bestattungskultur im Land soll unter die Lupe genommen werden, um festzustellen, inwieweit es Lockerungen geben könnte. Beispielsweise beim Friedhofszwang, da es nicht erlaubt ist, die Asche eines Verstorbenen daheim aufzubewahren. Angehört werden von der Expertenkommission unter anderem Vertreter von Kirchen und Glaubensgemeinschaften, Rechtsmediziner, Bestatter und Verbraucherschützer. Es soll untersucht werden, ob sich die Bedürfnisse der Gesellschaft verändert haben. Bis Ende 2019 soll die Kommission ihren Bericht vorlegen.
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(Veröffentlicht am 13.04.2018)