Beisetzungen im kleinen Kreis möglich

Trauern in diesen bewegten Zeiten ist eine besondere Herausforderung. Manche Angehörige können oder möchten trotz der Pandemie die Bestattung ihrer Verstorbenen länger aufschieben. Deshalb haben alle Bundesländer Ausnahmeregelungen für Bestattungen erlassen, die das Abschiednehmen in Zeiten von Corona möglich machen sollen. Aeternitas e.V. hat die Bestimmungen zusammengefasst:

Grundsätzlich darf nur eine eingeschränkte Teilnehmerzahl einer Bestattung beiwohnen – meist bezieht sich diese auf den engsten Familienkreis (Partner, Kinder, Geschwister, aber auch Enkel und Nichten bzw. Neffen).

Manche Bundesländer geben eine konkrete maximale Teilnehmerzahl an: Baden-Württemberg und Berlin zehn, Sachsen 15 und Bremen 20. Dies umfasst nicht immer nur die Familie, wie Aeternitas mitteilt. Berlin zum Beispiel definiert nicht, aus welchem Kreis die genannten zehn Personen stammen müssen. Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt beziehen in ihren Vorschriften explizit den engsten Freundeskreis mit ein. Spielraum lassen die Regelungen in Hamburg ("enger Familienkreis") sowie in Hessen ("Ausnahmen" vom Kontaktverbot können "zugelassen" werden) und Schleswig-Holstein (das "notwendige Maß an Teilnehmern" ist gestattet). Ins Detail geht man in Thüringen: Zugelassen bei einer Trauerfeier sind dort Ehe- oder Lebenspartner und Verwandte ersten und zweiten Grades. 

Die Umsetzung der Vorschriften obliegt den zuständigen Behörden vor Ort. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass die Regelungen noch strenger gefasst werden. "Ebenso ist jedoch häufig damit zu rechnen, dass sie bürgerfreundlich ausgelegt werden, um ein angemessenes Abschiednehmen zu ermöglichen", stellt die Verbraucherinitiative fest. Sie empfiehlt Betroffenen, sich frühzeitig und sorgfältig mit dem Bestattungsunternehmen und der Friedhofsverwaltung abzusprechen.
Eine Tabelle mit den derzeit geltenden Regelungen befindet sich auf der Aeternitas-Website: www.aeternitas.de

(veröffentlicht am 9. April 2020)