Ausbildungsbetriebe in der Krise finanziell entlasten

Die Coronakrise ist auch für viele Auszubildende und deren Betriebe spürbar: Berufsschulen sind geschlossen und Prüfungen wurden vorerst verschoben. Um eine pandemiebedingte Kündigung von Lehrlingen zu vermeiden, fordert der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) deshalb einen Ausbildungsbonus, solange Betriebe kein Kurzarbeitergeld für Auszubildende erhalten. 

In der Regel sind Auszubildende nicht von Kurzarbeit betroffen, da der Ausbildungsbetrieb immer versucht, die Ausbildung weiter zu ermöglichen. Wegen des Coronavirus haben viele Betriebe aber kaum eine andere Möglichkeit, insbesondere wenn der Betrieb geschlossen werden muss. In so einem Fall ist Kurzarbeit auch eine Option für Auszubildende. Allerdings erhält ein Auszubildender erst nach einem Arbeitsausfall von 6 Wochen oder 30 Arbeitstagen Kurzarbeitergeld. Bis dahin bekommen sie die volle Ausbildungsvergütung.

Das Land (Baden-Württemberg) solle die Ausbildungsbetriebe mit einem Zuschuss unterstützen, indem es für Lehrlinge in Betrieben mit Kurzarbeit in den ersten sechs Wochen die Vergütung seitens des Landes übernimmt, heißt es in einer Pressemitteilung des BWHT. In Sachsen und Thüringen gibt es solch eine Förderung bereits.

In Thüringen gewährt das Wirtschaftsministerium einen "Ausbildungszuschuss", über den Betriebe 80% der Ausbildungsvergütung zurückbekommen können, die sie an die Lehrlinge in ihrem Unternehmen nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Diese Hilfe beschränkt sich auf jene sechs Wochen bis die Kurzarbeiterregelung greift. Das Ministerium rechnet mit ca. 3 Mio. €, die investiert werden müssen.
In Sachsen werden Ausbildungsbetriebe unterstützt, die von Kurzarbeit während der Coronakrise betroffen sind und nicht mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Gewährt wird ein einmaliger Zuschuss in Höhe des individuellen Ausbildungsentgeltes für sechs Wochen bis die Kurzarbeiterregelung greift.

Anträge können die Betriebe bei Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern stellen.

(veröffentlicht am 29. April 2020)