Abgesichert durch die Genossenschaft

Urnengemeinschaftsgrabanlagen werden oft über Genossenschaften abgesichert. Foto: Daniel Verstege

Der Wandel in der Bestattungskultur ist allgegenwärtig – und das Tempo zieht deutlich an. In immer mehr Gemeinden entstehen Urnengemeinschaftsanlagen, die von Gärtnern und Steinmetzen gemeinsam betreut werden. Sie treffen den Geist der Zeit – optisch ansprechend und ohne Verpflichtung für die Hinterbliebenen hinsichtlich Pflege und Betreuung. Alles ist geregelt: Nach der einmaligen Zahlung der Erstellungs- und Betreuungskosten für die gesamte Laufzeit muss man sich um nichts mehr kümmern. Der Erfolg der Anlagen belegt, dass Menschen den Ort der Bestattung als Anlaufstelle benötigen. Urnengemeinschaftsanlagen sind Alternativen zu Bestattungen im Wald, unterm Rasen oder in der Urnenwand, die auch für den Steinmetz immer noch ein interessantes Aufgabenfeld bieten. Urnengemeinschaftsanlagen sind stark im Kommen. Deshalb gilt es, sich heute in die richtige Position zu bringen und möglichst früh aktiv zu werden, um erster Ansprechpartner bei Gemeinden zu sein.

Alles abgesichert
Fast alle Gemeinden lassen die Umsetzung von solchen Anlagen über die Zusammenarbeit mit Genossenschaften absichern. Dadurch haben sie die Gewähr, dass die bezahlten Leistungen der Hinterbliebenen auch in 20 Jahren noch sicher erbracht werden. Die meisten Urnengemeinschaftsanlagen werden deshalb gemeinsam von den Gärtner- und Steinmetzgenossenschaften betreut.

Die Genossenschaft Netzwerk Stein besteht bereits seit 45 Jahren, verwaltet über 5.000 Verträge und ein Anlagevolumen von mehreren Millionen Euro. Es sind heute bereits über 150 Betriebe Mitglied im Netzwerk Stein. Ursprünglich gegründet wurde es, um dem Steinmetz die Möglichkeit zu geben, abgesicherte Vorsorge- und Betreuungsverträge für Grabanlagen anzubieten. Für viele stellen diese Verträge heute eine Basis ihres Geschäftes dar. Darüber hinaus eröffnet die Mitgliedschaft inzwischen die Chance, bei Urnengemeinschaftsanlagen mitzuarbeiten.

Die innerhalb eines Jahres erbrachten größeren Einmalleistungen können der Genossenschaft sofort in Rechnung gestellt werden. Über das Jahr hinweg erbrachte kleinere Leistungen wie z.B. Standsicherheitsprüfungen werden in Form einer Sammelrechnung am Jahresende eingereicht. Anfang des Jahres kommt dann das Geld von der Genossenschaft, genau dann, wenn der Steinmetz die Einnahmen man meisten benötigt. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite.

Netzwerk Stein – Steinmetz- und Bildhauer Genossenschaft e.G.
Östliche Ringstraße 71
73033 Göppingen
Tel. 07161 3071523
www.netzwerk-stein.de

(15.8.2016)