28. April - Tag gegen Lärm

Gehörschutz richtig einsetzen (Foto: Sonja Werner, BG BAU)

Unter dem Motto „Immer noch zu laut!?“ wirbt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) am Tag gegen Lärm dafür, die empfindlichen Hörorgane sorgsam zu schützen. Die BG BAU kümmert sich um die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, darunter auch die Lärmschwerhörigkeit. Doch Belastungen mit Lärm lassen sich senken.

Überall im Alltag begegnen wir Lärm, nicht zuletzt am Arbeitsplatz. In der Bauwirtschaft haben mehr als ein Drittel aller anerkannten Berufskrankheiten Hörschäden als Ursache. Deshalb informiert die BG BAU über lärmarme Arbeitsverfahren und Schallschutzmaßnahmen. „Am wirkungsvollsten ist es, den Lärm schon am Entstehungsort zu mindern, um nachhaltige Lösungen zu erreichen“, sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU. 

Werden Arbeitsplätze als Lärmbereiche gekennzeichnet, müssen technische oder organisatorische Maßnahmen getroffen werden wie lärmgeminderte Maschinen und Werkzeuge. Ansonsten müssen Unternehmen persönliche Schutzausrüstung – also Gehörschutz – bereitstellen. Die Anschaffung von Otoplastiken z. B. bezuschusst die BG BAU sogar mit Arbeitsschutzprämien. 

>>>BG BAU Themenseite zu Lärm und Vibration
>>>BG BAU Arbeitsschutzprämie für Otoplastiken

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen. www.bgbau.de  
Der Tag gegen Lärm findet seit 1998 in Deutschland statt. Initiatorin des Aktionstages ist die Deutsche Gesellschaft für Akustik e.V.

Hinweis: In unserem Shop finden Sie auch einen Download zum Thema Lärmschutz im Natursteinbetrieb.

(28.04.2021)