Fachkundeschulung BIV-Grabmalrichtlinie
Der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) bietet wieder Schulungen zum Thema Grabmalstandsicherheit an. Dieses Tagesseminar ist gedacht als Fachkundeschulung für die Standsicherheitsprüfung mit Theorie- und Praxisteil auf einem Friedhof - und zwar für Friedhofsträger.
Die Seminarinhalte richten sich an Friedhofsverwaltungen, Fachplaner und Sachverständige, die sich in der täglichen Berufspraxis mit dem Thema „Friedhof und Grabmal“ beschäftigen. Per E-Mail eingeladen werden jeweils alle Verwaltungen in den jeweiligen Bundesländern. Mitgliedsbetriebe des BIV sind ebenfalls eingeladen, "ihre" Friedhofsverwaltungen hierüber zu informieren und ggf. auch gemeinsam am Seminar teilzunehmen. Außerdem besteht die Möglichkeit für größere Friedhofsverwaltungen exklusive Schulungen durchzuführen.
Die Schulungsreihe bezieht sich auf die anerkannte Regel des Handwerks im Kontext der Grabmalstandsicherheit (BIV-Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“) und stellt die Kernpunkte in Bezug auf die Verfahrensabläufe und die technischen Inhalte vor. Außerdem werden Hintergrundinformationen zur Standsicherheitsprüfung vermittelt. Nach der theoretischen Einführung wird der praktische Seminarteil gemeinsam mit den Teilnehmern auf dem jeweiligen Friedhof durchgeführt.
>>>Zu den Schulungsinhalten und Anmeldung
Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)
Weißkirchener Weg 16
60439 Frankfurt
Tel. 069 576098
Fax 069 576090
info(at)biv-steinmetz.de
www.biv-steinmetz.de
www.naturstein-unikat.de
Kontakt für Sachverständigen-Seminare:
Tel. 069 570098-83
r.holzer(at)biv-steinmetz.de
News
BIV: Aktualisierte Richtlinie zur Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen
Die Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen ist für den laufenden Friedhofsbetrieb und zur Ermöglichung einer pietätvollen Trauerkultur ein wesentliches Thema und sollte deshalb fach- und handwerksgerecht von einem Steinmetz ausgeführt werden. Der BIV gibt dazu seit über 50 Jahren und nun in der 7. Auflage die Richtlinie „Erstellung und Prüfung von Grabmalanlagen“ – genannt BIV-Richtlinie – als alleiniger Vertreter des Steinmetzhandwerks die anerkannte Regel des Handwerks heraus.