Promotion: Chemie in der Küche - ein Tabu?
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Chemie in der Küche
Wie sicher ist dies für die Gesundheit?
Wer nachhaltige Materialien für die Küchenarbeitsplatte sucht, kommt an Naturstein nicht vorbei. Besonders, wenn dieser aus der Region stammt. Darüber hinaus soll die nachhaltig gestaltete Küche frei von Flecken bleiben und insgesamt pflegeleicht sein. Küchenarbeitsplatten werden hierfür üblicherweise vor der Installation chemisch behandelt (imprägniert). Nun stellt sich die Frage: Wird der Schutz der Oberfläche höher als der Schutz der eigenen Gesundheit gewichtet?
Die Antwort ist schnell geklärt: Der Schutz der Gesundheit hat selbstverständlich höchste Priorität. Bereits ab dem Zeitpunkt der Produktentwicklung unterliegen die Produkte zum Reinigen und Schützen von Naturstein gesetzlichen Vorgaben wie der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbotsverordnung und bei Küchenarbeitsplatten dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch – kurz LFGB.
Im Sinne des LFGB sind Küchenarbeitsplatten und die dafür empfohlene Imprägnierungen Bedarfsgegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen. Es untersagt, Bedarfsgegenstände in den Verkehr zu bringen oder Bedarfsgegenstände so zu behandeln, dass sie auf Grund toxikologisch wirksamer Stoffe „geeignet sind die Gesundheit zu schädigen“. Schlichtweg: sie dürfen keine gesundheitsschädlichen Auswirkungen haben. Man spricht auch von Lebensmittelunbedenklichkeit, -echtheit oder -verträglichkeit.
Als Hersteller chemischer Produkte setzt die Firma Lithofin verantwortungsvoll die gesetzlichen Vorschriften um. Alle Imprägnierungen, deren Einsatz auf Küchenarbeitsplatten die Firma empfiehlt, werden von einem unabhängigen Institut bewertet bzw. geprüft. Erst nach dieser humantoxikologischen Untersuchung mit entsprechender Eignung werden die Imprägnierungen für das Anwendungsgebiet freigegeben – sie erhalten offiziell das Attribut „lebensmittelunbedenklich“.
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(22.09.2021)