Der BIV informiert: aktualisierter Rahmenlehrplan "Gepr. Restaurator/in im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk"

Der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) informiert zum aktualisierten Rahmenlehrplan der Fortbildung "Gepr. Restaurator/in im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk":

Der geprüfte Restaurator im Handwerk ist die neue bundeseinheitliche dritte Fortbildungsstufe im Handwerk nach § 42 d HwO und setzt sich zusammen aus dem Rahmenlehrplan für die fachübergreifenden Qualifikationen (erlassen im Dezember 2019) und die jeweiligen Rahmenlehrpläne für die fachspezifischer Qualifikationen (erlassen im Dezember 2020) der 18 beteiligten Handwerksberufe. Initiiert wurde die Höherstufung der Fortbildung im Jahre 2014 vom Steinmetzhandwerk gemeinsam mit dem ZDH und BiBB, später begleitet von der Zentralstelle für die Weiterbildung im Handwerk (ZWH).

Das Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk ist dabei eines der ersten im Handwerk, dessen Rahmenlehrplan für die fachspezifischen Qualifikationen ausgearbeitet und erlassen wurde.
Aufgrund der Änderungen in der Prüfungsordnung im Dezember 2020 wurde nun der Rahmenlehrplan des „Gepr. Restaurator/in im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk“ angepasst. Es wurde jedoch am inhaltlichen Kernstück des Rahmenlehrplans (Kompetenzen, Lerninhalte und zeitliche Struktur) nichts verändert.

Nachfolgend möchten wir Ihnen einen kurzen Überblick über die vorgenommenen Anpassungen geben:
•    Die neue Abschlussbezeichnung „Master Professional für Restaurierung im Handwerk“ (RestMAProRestPrV) wurde im Rahmenlehrplan an allen notwendigen Stellen ergänzt.
•    Die Vorbemerkungen zu Teilnahmebedingungen, Rechtsgrundlage und Fortbildungsabschluss wurden an die geänderte Prüfungsordnung angepasst. Dies wurde notwendig, weil u. a. diese Anpassungen nicht nur das „Materielle Kulturerbe“, sondern auch das „Immaterielle Kulturerbe“ wie z. B. handwerkliche Fertigkeiten und Kenntnisse umfassen.
•    Für die dritte berufliche Ausbildungsstufe ist ein Mindestlernumfang von 1.600 Zeitstunden erforderlich. Aus diesem Grund erfolgte eine Anhebung innerhalb der zeitlichen Struktur des Rahmenlehrplans.
•    Der Rahmenlehrplan erhielt als Anhang Erläuterungen zur Prüfungsordnung (erarbeitet vom ZDH und BiBB).

Für Rückfragen steht Ihnen Thorben Hoppe vom BIV gerne zur Verfügung:
Tel. 069 570098-83
t.hoppe@biv-steinmetz.de 
www.biv-steinmetz.de   

(28.06.2021)
 

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