Breiterer Schutzschirm für Ausbildungsplätze
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Das Bundeskabinett hat am 17.03.2021 die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ gebilligt. Ausbildungs- und Übernahmeprämien werden verdoppelt. Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit und die Förderung von Auftrags- und Verbundausbildung werden verbessert. Ein Sonderzuschuss hilft Kleinstunternehmen. Kosten für externe Vorbereitungskurse werden anteilig übernommen. Die Förderung einer Auftrags- oder Verbundausbildung wird attraktiver.
Für Steinmetzbranche könnten folgende Punkte interessant sein:
• Förderung wird verlängert und Prämie erhöht
Kleine und mittlere Unternehmen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind, können derzeit eine Prämie von 2.000 Euro pro abgeschlossenem Ausbildungsvertrag beantragen, wenn sie ihr Ausbildungsniveau aufrechterhalten. Die Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt. Wer das Angebot sogar erhöht, bekommt für jeden zusätzlichen Ausbildungsvertrag 3.000 Euro. Diese Förderung wird bis zum 31. Mai 2021 verlängert.
Bei Ausbildungsbeginn ab dem 1. Juni 2021 wird die Prämie auf 4.000 bzw. bei Angebotserhöhung auf 6.000 Euro erhöht.
Neben höheren Prämien werden die Zugangskriterien erleichtert, damit mehr Ausbildungsbetriebe die Förderung nutzen können. ( zu den Kriterien im Einzelnen Homepage der Bundesagentur für Arbeit)
• Zuschuss zur Ausbildungsvergütung
KMU, die ihre Auszubildenden trotz der Belastungen durch die Corona-Krise weiter ausbilden, bekommen einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung, wenn sie trotz erheblichen Arbeitsausfalls weder Azubis noch Ausbildende in Kurzarbeit schicken. Sie bekommen dann 75 % der Brutto-Ausbildungsvergütung zuzüglich 20 % pauschalierter SV-Beiträge.
Zusätzlich wird ab März 2021 die Vergütung der Ausbildenden in Höhe von 50% des Bruttolohns (gedeckelt auf 4.000 Euro) zuzüglich 20 % pauschalierter SV-Beiträge bezuschusst.
Um Auszubildende beim erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu unterstützen, werden zusätzlich Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung auch während einer Teilnahme an externen Prüfungsvorbereitungskursen ermöglicht.
• Übernahmeprämie verdoppelt
Betriebe, die zusätzlich Auszubildende übernehmen, die wegen der pandemiebedingten Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs die Ausbildung nicht fortsetzen können, bekommen eine Übernahmeprämie: Wer Auszubildende aus einem anderen, insolventen Betrieb für die restliche Ausbildung übernimmt, bekommt eine einmalige Prämie in Höhe von 6.000 Euro pro übernommenem Auszubildenden. Die Übernahmeprämie wird außerdem auf Fälle der Kündigung aus wichtigem pandemiebedingtem Grund oder einem einvernehmlichen Aufhebungsvertrag erweitert.
• Zuschuss für Prüfungsvorbereitungskurse
Neu ist zudem für das Jahr 2021 ein Zuschuss zu den Kosten für externe Prüfungsvorbereitungskurse für die Abschlussprüfungen der Auszubildenden: Hier sollen 50 Prozent (maximal 500 Euro) der Kosten für die Prüfungsvorbereitung bezuschusst werden können.
Aktuelle Infos unter https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Aus-und-Weiterbildung/Ausbildungsfoerderung/ausbildungsplaetze-sichern.html
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern
(1.04.2021/Quelle: BIV-Newsletter)