BIV-Sachverständigentreffen in Frankfurt

BIV-Sachverständigentreffen 2022 in Frankfurt (Foto: Dipl.-Ing. Harald Zahn)

Zum 56. Sachverständigentreffen des Bundesinnungsverbands Deutscher Steinmetze (BIV) trafen sich über 60 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige im Steinmetzhandwerk am 12. November 2022 in Frankfurt. Die Moderation übernahm Harald Zahn. 

Markus Steininger, Bundesinnungsmeister und Sachverständiger, gab einen Überblick über die Verbandsarbeit des BIV. 
Raphael Holzer, technischer Berater beim BIV, erinnerte an das letzte Seminar im Mai 2022 mit Themen wie Abdichtung und Fertigteiltreppen. 
Cornelius Vowinckel, Richter beim Oberlandesgericht Hamm, referierte über die Bedenkenhinweispflicht. Untergründe seien vor dem Verlegen zu prüfen und die schriftliche Bedenkenanmeldung ausführlich zu begründen. Vowinckel ging außerdem aus juristischer Sicht auf die EU-Richtlinie, die Bauproduktenlinie und die CE-Kennzeichnung ein. Auch die Bauteilöffnung durch den Sachverständigen und die Problematik privater Gutachten waren Gegenstand seiner Ausführungen. 
Markus Kohl, Mitglied im Vorstand des Technischen Ausschusses im Fachverband Fliesen und Naturstein (FFN) und Sachverständiger, sprach über das Merkblatt „Abdichtungen im Verbund“. Jürgen Otterbein, Sachverständiger im Gebäudereinigerhandwerk, referierte zu den Themen Reinigen und Pflegen. 
Raphael Holzer berichtete über Neues aus der technischen Beratung. 
Detlef Kleineidam referierte über eine falsche Standsicherheitsprüfung bei einem historischen Grabmal, Lothar Felkel zur Haftfestigkeit bei großformatigen Wandplatten mit Beispielrechnungen und Michael Diwo berichtete über die digitale Erfassung für Sachverständige anhand eines Software-Programms und Smartphone. 
Zum Abschluss informierte Harald Zahn über die labortechnische Prüfung zur Bruchfestigkeit und Kratzfestigkeit eines Quarz-Komposit im Vergleich zu einem BIANCO SARDO-Granit. 

Das nächste Sachverständigentreffen findet am 18. März 2023 statt.

www.biv-steinmetz.de  

(30.12.2022/wei)

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