BIV/bbw: Neue Tarife bei der Azubi-Vergütung (aktualisiert)

Bundesverband Deutscher Steinmetze
Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV)
Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks
Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks (bbw)

Ab dem 1. August 2023 gilt ein neuer Tarifvertrag für die Auszubildenden im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk, der für alle Landesverbände gilt, mit Ausnahme des LIV Sachsen. 

Ausbildungsvergütung steigt
Im ersten Jahr des Tarifvertrages erhöht sich die Ausbildungsvergütung um 40 € pro Monat für alle Lehrjahre. Im zweiten Geltungsjahr steigt die Vergütung um weitere 35 € pro Monat. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Vergütung um 20 Prozent abzusenken, wenn der Arbeitgeber dies aus wirtschaftlichen oder betrieblichen Gründen beantragt und die Zustimmung der Tarifvertragsparteien vor Ausbildungsbeginn erhält.

Ab dem 1. August 2023 gelten folgende Ausbildungsgehälter für Lehrlinge in der Steinmetzbranche:
1. Ausbildungsjahr: € 890,00
2. Ausbildungsjahr: € 990,00
3. Ausbildungsjahr: € 1.140,00
 

Zusätzliche Leistungen für Azubis (Für diese Nebenvereinbarungen fehlt aktuell noch der erforderliche Beschluss des bbw-Vorstands)
Im Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks (bbw) wurden zusätzliche Leistungen vereinbart. Jeder Auszubildende erhält zu Beginn seiner Lehrzeit eine neue Werkzeugkiste, die über das Berufsbildungswerk finanziert wird. Bei erfolgreicher Gesellenprüfung geht die Werkzeugkiste in den Besitz des Auszubildenden über, andernfalls verbleibt sie beim Betrieb oder wird bei einem Lehrbetriebswechsel mitgenommen. 
Gute Auszubildende haben die Möglichkeit, eine Leistungsprämie von 300 € zu erhalten, sofern sie jeweils eine Prüfungsgesamtnote von besser als 2,5 vorlegen.

Anteilige Erstattung der Azubi-Vergütung für Ausbildungsbetriebe
Der Ausbildungsbetrieb kann nach der Zwischenprüfung einen Abschlag von 800 € der Azubi-Rückvergütung beantragen, der nach Abschluss der Gesellenprüfung auf den Differenzbetrag erhöht wird. Der Arbeitgeberbeitrag für die Berufsbildung bleibt konstant bei 1,2 % für weitere 2 Jahre. Die anteilige Erstattung der Azubi-Rückvergütung erhöht sich durch eine neue Aufteilung der tarifvertraglichen Leistungen für Zusatzversorgung, Berufsbildung und Ausbildungsumlage. Dadurch stehen den Anspruchsberechtigten etwa 700 € mehr für 2023 zur Verfügung.

Diese neuen Vereinbarungen sollen die Ausbildungsbedingungen im Steinmetzhandwerk verbessern und die Attraktivität der Ausbildung steigern.

Weitere Informationen erhalten Sie vom Bundesverband Deutscher Steinmetze oder beim Berufsbildungswerk des Steinmetz- und Bildhauerhandwerks  
www.steinmachtstolz.de 

(22.07.2023/KI-generiert, aktualisiert 14.08.2023)

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