BG BAU: Neue Arbeitsschutzprämien 2022

Für sichere und gesunde Arbeitsplätze: Der Arbeitsschutzprämien-Katalog der BG BAU (Bild: BG BAU – TVN Corporate Media GmbH & Co. KG)

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) hat eine aktualisierte Übersicht ihrer finanziellen Förderung von Arbeitsschutzmaßnahmen veröffentlicht. Mit den sogenannten Arbeitsschutzprämien unterstützt die BG BAU Investitionen ihrer Mitgliedsbetriebe in sichere und gesunde Arbeitsplätze. 

Im jetzt erschienenen Prämienkatalog sind alle Angebote auf einen Blick zu finden, die direkt beantragt werden können. Alle Arbeitsschutzprämien, die Bedingungen sowie Antragsmöglichkeiten finden sich unter www.bgbau.de/praemien

(22.03.2022/wei) 

Nachtrag: Zu den geförderten Arbeitsschutzmaßnahmen gehören auch die Verwendung staubarmer Arbeitsweisen und die Anschaffung staubmindernder Maschinen, welche u.a. auch auf Baustellen mobil eingesetzt werden können. Dies sind beispielsweise Bau-Entstauber (zum Aufsaugen von Staub oder zum Absaugen von Baumaschinen), Luftreiniger oder abgesaugte Baumaschinen.

Die max. Fördersumme ist beitragsabhängig und beträgt für die meisten Steinmetzbetriebe pro Jahr 10 % des jährl. Beitrags an die BG BAU bzw. mindestens 100 Euro und maximal 2.500 Euro. Außerdem besteht die Möglichkeit die jährliche Fördersumme mehrerer Jahre anzusparen und damit einmalig für größere Investitionen eine höhere Förderung zu erhalten.

Die vom Bundesverband Deutscher Steinmetze und dem Gesprächskreis "Staub in der Natursteinwirtschaft" vorangetriebene Förderung von Staubwänden ist zwar inhaltlich fertiggestellt und beantragt, jedoch aus organisatorischen Gründen noch nicht im Fördersystem der BG BAU enthalten. Eine Einzelfallförderung ist dennoch nach wie vor möglich.

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