Bestattung auf Umwegen
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Bestattungsunternehmen in der Schweiz erhalten zunehmend Aufträge aus Deutschland. Grund: Angehörige umgehen so die Friedhofspflicht in Deutschland, die es in der Schweiz nicht gibt. Die Asche Verstorbener kann dort auch außerhalb eines Friedhofs verstreut werden, zum Beispiel auf einer Alm oder in einem Gewässer.
Wer die Asche von Verstorbenen nicht in der Schweiz, sondern in Deutschland im privaten Bereich beisetzen oder aufbewahren möchte, verstößt zwar gegen deutsches Recht, findet aber wiederum mit Umweg über die Schweiz eine Möglichkeit.
In Deutschland darf nach der Kremierung die Urne nicht an die Angehörigen übergeben werden. Bestattern in der Schweiz ist es aber erlaubt, diese im Auftrag der Angehörigen bei ihren Kollegen in Deutschland per Post anzufordern. Dort angekommen, dürfen die Schweizer Bestatter die Urne dann den deutschen Angehörigen übergeben. Was danach mit den sterblichen Überresten passiert, scheint auch beim Grenzübertritt von der Schweiz nach Deutschland niemanden wirklich zu interessieren. Urnen oder Leichen werden beim Zoll nicht als Ware eingestuft.
(14.03.2023/wei)