Bauhüttenwesen ist Kulturerbe

Chortürme des Ulmer Münster
An Domen und Münstern gibt es ständig etwas zu tun, wie hier in Ulm. Das Bauhüttenwesen zählt jetzt zum immateriellen Kulturerbe. (Foto: S. Hemmer)

Die Unesco hat das europäische Bauhüttenwesen zum immateriellen Kulturerbe ernannt und in ihr Verzeichnis mit Traditionen, Bräuchen, kulturellen Handlungen, Riten und Praxisbeispielen aus Ländern auf der ganzen Welt aufgenommen. Um den Welterbe-Titel hatten sich 18 Bauhütten aus Deutschland, Frankreich, Österreich, Norwegen und der Schweiz gemeinsam beworben. Das Hüttenwesen existiert seit dem Mittelalter und dient nicht nur dem Erhalt von Kirchen und Kathedralen, sondern beinhaltet auch die Bewahrung handwerklicher Traditionen, so ihre Argumentation.

Beim immateriellen Kulturerbe geht es um Alltagskulturen, lebendige Traditionen, Wissen und Fertigkeiten. Entsprechende Kulturformen und Praxisbeispiele für die Bewahrung Immateriellen Kulturerbes führt die Unesco auf  insgesamt drei Listen, die sie einmal im Jahr ergänzt. Wichtige Kriterien für die Unesco-Anerkennung sind nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Komponente, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen sowie modellhafte, gegebenenfalls grenzüberschreitende Kooperationen.

Die Münster- und Dombauhütten von Ulm, Freiburg, und Köln zählen bereits seit 2018 zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands, was auf eine Initiative des im April verstorbenen Ulmer Münsterbaumeisters Michael Hilbert zurückgeht.

Die Unesco-Bewerbung haben folgende Bauhütten gemeinsam eingereicht:
Aachen, Bamberg, Basel, Dresden, Freiburg, Köln, Linz, Lübeck, Mainz, Passau, Staatlichen Regensburg, Schwäbisch Gmünd, Soest, Straßburg, Trondheim, Ulm, Wien und Xanten.

Ein ausführlicher Artikel folgt in der Februar-Ausgabe.

(19.12.2020/hem)

 

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