Arbeitsvertrag: Strengere Vorgaben durch das Nachweisgesetz
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Der Gesetzgeber hat im Juni 2022 ein überarbeitetes Nachweisgesetz verabschiedet, das schon ab dem 1. August 2022 gültig ist.
Durch das Nachweisgesetz sind Arbeitgeber/innen verpflichtet, ihre Mitarbeiter/innen über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrages schriftlich zu informieren. Für Neuverträge müssen die Konditionen nun umfangreicher gefasst werden, andernfalls drohen Geldbußen. Für Altverträge empfiehlt sich die Nachbesserung.
>>>Weitere Informationen dazu vom handwerk-magazin.de
(8.07.2022)