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Baurecht: Bauzeitennachtrag - (Kein) Licht in Sicht
- Erstellt von Ari-Daniel Schmitz LL.M., Rechts- und Fachanwalt
- Baurecht in der Praxis
WeiterlesenDer Bundesgerichtshof (BGH) schränkt den »Bauzeitennachtrag« weiter ein. Auftragnehmer tun gut daran, Bauzeitenänderungen vertraglich zu vereinbaren.
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Baurecht: Rücktritt = Widerruf?
- Erstellt von Sarah Kaupe LL.M., Fachanwältin
- Baurecht in der Praxis
WeiterlesenHäufig möchte sich der Auftraggeber (AG) vor oder nach Ausführung vom Vertrag lösen – etwa durch »Rücktritt«, »Kündigung« oder »Anfechtung«. Ist er jedoch Verbraucher, kann sich dahinter ein »Widerruf« verbergen. Das zeigte ein Urteil des OLG Brandenburg (11.09.2025 - 10 U 69/24, nach IBR 2025 Heft 12).

