• Baurecht: Bauzeitennachtrag - (Kein) Licht in Sicht

    Der Bundesgerichtshof (BGH) schränkt den »Bauzeitennachtrag« weiter ein. Auftragnehmer tun gut daran, Bauzeitenänderungen vertraglich zu vereinbaren.

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  • Baurecht: Rücktritt = Widerruf?

    Häufig möchte sich der Auftraggeber (AG) vor oder nach Ausführung vom Vertrag lösen – etwa durch »Rücktritt«, »Kündigung« oder »Anfechtung«. Ist er jedoch Verbraucher, kann sich dahinter ein »Widerruf« verbergen. Das zeigte ein Urteil des OLG Brandenburg (11.09.2025 - 10 U 69/24, nach IBR 2025 Heft 12).

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