Beratung und Prüfung von Natursteinen

Bei wichtigen Projekten ist es ratsam, schon im Vorfeld bei der Auswahl des Natursteins einen Berater einzuschalten. Schon bei der Planung gilt es u.a. Folgendes zu beachten:

• Für die Verkleidung muss ein geeignetes System gewählt werden.
• Gerade für Eingangsbereiche sollte ein Material verwendet werden, das 
  nicht leicht verschleißt. 
• Wandbeläge und Platten im Bad und Toilettenbereich müssen die in Seife 
   und Parfums enthaltenen Schleifstoffe vertragen.
• In Nassbereichen sollten unbedingt rutschfeste Beläge eingesetzt werden. 

Prüfung von Naturstein 
Die Prüfung von Naturstein ist erforderlich, wenn das Material im Bau eingesetzt wird. Folgende Prüfungen sind in der EU vorgeschrieben:

• Natursteinmauerwerk: EN 771-6, EN 1467
• Verkleidung im Innen- und Außenbereich: EN1469,
• Anleitung für die Praxis der Konstruktion und des Einbaus von
   Verkleidungen und Auskleidungen aus Naturstein: BS 8298
• Naturstein für Außenbereiche, Pflaster- und Bordsteine: EN 1468, EN 1341,
   EN1342 EN 1343
• Schiefer- & Steindächer: EN 12326-1
• Bodenbeläge im Innenbereich: EN 12058
• Fliesenbausteine – Bodenbeläge in Innenräumen, Verkleidung, Decken und 
  Treppen: EN12057

Prüfgesellschaften gibt es viele. Allerdings sollte sichergestellt sein, dass die jeweiligen Tests auch im Ausland anerkannt werden.