Tipps zum Umgang mit Banken
Die Fachgruppe Naturwerkstein des Wirtschaftsverbands Baustoffe-Naturstein e.V. traf sich am 18. Februar im Schloß Eringerfeld bei Geseke. Aufgrund der Wirtschaftskrise sind momentan viele Unternehmen auf die Unterstützung durch Banken angewiesen. Deshalb stand ein entsprechender Vortrag von Dirk Schulte, Mitarbeiter des internationalen Instituts für Wirtschaftsberatung (IFW), im Mittelpunkt der Tagung.
"Banken sind Unternehmer und müssen das Kapital der Eigentümer mehren", betonte Schulte bereits in seiner Einleitung. Für den richtigen Umgang mit Banken sei es unerlässlich, dies zu akzeptieren.
An Verhandlungen mit Banken sollten stets zwei Gesprächspartner aus dem Betrieb teilnehmen und dadurch "Kompetenz der Führungsebene" demonstrieren. Darüber hinaus sollten Kredite immer 25 % höher als die geplante Bedarfssumme beantragt werden, um im Notfall einen Puffer zu haben und nicht vorzeitig auf der "Schwarzen Liste" der Bank zu landen.
Kapitaldienstfähigkeit
"Außerdem solten Unternehmen mehr als nur eine Bankverbindung haben", stellte Schulte klar und riet den Teilnehmern, Bankgeschäfte nach Möglichkeit auf mehrere Schultern zu verteilen.
"Sicherheiten besitzen nicht mehr den selben Stellenwert wie früher", so Schulte. Viel wichtiger sei heute der Nachweis der Kapitaldienstfähigkeit. Damit bezeichne man die Fähigkeit eines Kreditnehmers, zukünftig ausreichend Cashflow zu generieren, um die Zins- und Tilgungsleistungen der gegenwärtig gewährten Kredite zu den vereinbarten Fälligkeitsterminen aus der eigenen Ertragskraft zu erbringen, ohne dass es dazu der Verwertung etwaiger Kreditsicherheiten bedarf. Dieses Rating sei entscheidend, sowohl für die Gewährung künftiger Kredite, als auch für die Kreditkonditionen.
Kündigungsrecht
Zudem erläuterte er die für Unternehmen relevanten steuerlichen Änderungen im Jahre 2010 und zeigte verschiedene Fördermöglichkeiten für Jungunternehmer auf.
Im Anschluss referierte Rechtsanwalt Björn Ritsert über das Kündigungsrecht. Er ging dabei auch auf tarifvertragliche Besonderheiten des WBN ein. Dazu gehören z.B. die "Winterentlassung" mit einer eintägigen Kündigungsfrist und die Möglichkeit, befristete Arbeitsverhältnisse sechsmal bis zu einer Dauer von insgesamt vier Jahren ohne Sachgrund verlängern zu können.
Unter der Leitung des Fachgruppenleiters Johannes Netz diskutierten die Teilnehmer dann über den richtigen Umgang mit der "Zertifizierung gegen Kinderarbeit" und Geschmacksmusterschutz. Bei einem gemeinsamen Mittagessen, das viele Teilnehmer zum intensiven Dialog und regem Gedankenaustausch nutzten, klang die Tagung aus.
www.wbn-baustoffe.de
(Erschienen am 23.03.2010)





