Stella darf das Berliner Schloss bauen

Nach langem Hin und Her bleibt alles beim Alten: Franco Stella darf das Berliner Stadtschloss doch bauen. Das entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht und kassierte damit ein Urteil der Vergabekammer des Bundeskartellamts. Die hatte den Vertrag mit dem italienischen Architekten über den Wiederaufbau im September für nichtig erklärt.

Stella hatte im November 2008 einen internationalen Architekturwettbewerb gewonnen und den Zuschlag für das mit 552 Mio. € veranschlagte Projekt erhalten. Gegen das Vergabeverfahren hatte der ebenfalls am Wettbewerb beteiligte Architekt Hans Kollhoff Einspruch eingelegt. Die Auftragsvergabe an Stella sei nicht transparent gemacht worden und damit nicht ordnungsgemäß gewesen, so Kollhoff. Außerdem waren Zweifel aufgekommen, ob Stella die im Rahmen des Vergabeverfahrens festgelegten Mindestanforderungen, darunter 300.000 € Jahresumsatz, erfülle. Das Kartellamt hatte eine Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung im November 2008 gefordert.

Dem widersprach jetzt das Düsseldorfer Oberlandesgericht. Laut einem Bericht der taz bezeichnete der Vorsitzende Richter Heinz-Peter Dicks die Einwände gegen Stellas Leistungsfähigkeit als unbegründet. Es gebe keine Anhaltspunkte, dass der Architekt für die Teilnahme am Auswahlverfahren nicht berechtigt gewesen oder für die Umsetzung des Projekts nicht befähigt sei.
Gegen den Entschluss ist keine Revision möglich. Mit dem Wiederaufbau des Schlosses soll plangemäß 2011 begonnen werden.

(Erschienen am 6.12.2009)

Sebastian Hemmer

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