Erfolgreicher Rechtsstreit gegen Friedhofsgremien
Steinmetz Martin Ambrecht aus Badenhausen hat am 19. November 2009 einen Rechtsstreit gegen die Kirchengemeinde Düderode/Oldenrode gewonnen. Diese hatte dem Steinmetz die Arbeit auf dem Friedhof für die Dauer von zwei Jahren untersagt, weil er angeblich zum wiederholten Mal bei der Gestaltung der Grabmale gegen die Friedhofsordung verstoßen hatte. Das Verwaltungsgericht Göttingen entschied jedoch, dass ein Arbeitsverbot völlig unverhältnismäßig sei, da es sich nur um einzelne formale Verstöße gehandlt habe, die fast alle genehmigungsfähig gewesen seien.
Streitpunkt war u.a. ein farbiges BMW-Logo gewesen, das Ambrecht entgegen der Genehmigung in einen Grabstein auf dem Friedhof von Düderode eingearbeitet hatte. Der Steinmetz hatte die Farbe aber im Nachhinein wieder entfernt. Die Richter bezeichneten das steingraue Symbol mit ca. 5 cm Durchmesser, "dezent gestaltet". Sie waren sich einig, dass es nicht gegen das Verunstaltungsgesetz verstoße.
Martin Ambrecht sieht das Urteil als ein Zeichen gegen die Uniformiertheit der Friedhöfe. "Ich trete auch weiterhin dafür ein, dass die Wünsche meiner Kunden verwirklicht werden können – insofern hierdurch nicht die Gefühle der anderen Friedhofsbesucher verletzt werden", so der Steinmetz. Er wolle Angehörige dazu ermutigen, sich nicht von Friedhofsgremien einschüchtern zu lassen.



