Naturstein darf empfindlich sein
Wer sich edle, aber empfindliche Natursteine einbauen lässt, muss mit einer Veränderung ihres Aussehens durch Verwitterung und Verschmutzung rechnen sowie einen erhöhten Pflegeaufwand in Kauf nehmen. Dieser stellt gegenüber anderen Bodenbelägen keinen Mangel dar, hat das Oberlandesgericht Köln in einem Urteil vom 30. Juni 2009 (3 U 21/07) entschieden.
Verhandelt wurde die Klage eines Bauherrn, der für einen Umbau im Innenbereich Natursteinarbeiten in Auftrag gegeben und sich für Natursteinfliesen aus weiß-beigem Kalkstein entschieden hatte. Später rügte der Bauherr unter anderem die besondere Fleckempfindlichkeit des Belags, der täglich gereinigt werden müsse. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens haben das Landgericht Bonn und nachfolgend das OLG Köln festgestellt, dass die Natursteinfliesen für den vorgesehenen Zweck grundsätzlich geeignet waren. Die gegenüber anderen Bodenbelägen erhöhte Pflegeintensität stelle keinen Mangel dar. Auch für den Bauherrn sei erkennbar gewesen, dass der Belag besonders fleckempfindlich sei.
Tipps für die Praxis
In der Praxis sei Natursteinverarbeitern aber dringend geraten, Bauherren in nachweisbarer – also schriftlicher – Form darauf aufmerksam zu machen, dass bestimmte Natursteine der Verwitterung unterliegen und sich der optische Eindruck verändern kann. Vermerkt werden sollte außerdem, dass bei Naturprodukten verschiedene Chargen auch leicht unterschiedlich aussehen können. Betont werden sollte v.a. die eventuelle Pflegebedürftigkeit dieser Materialien. Von großem Nutzen sei außerdem die Übergabe einer entsprechenden Pflegeanleitung.



