Merkblatt zu Überzähnen
In Zusammenarbeit mit der Sachverständigen-Vereinigung Euro-Fen hat der Bundesverband Deutscher Steinmetze (BIV) ein Merkblatt zur Beurteilung und Vermeidung von Überzähnen erstellt. Es richtet sich ganz bewusst nicht nur an Sachverständige, sondern vor allem an ausführende Betriebe.
Das Merkblatt "Hinweise zur Beurteilung von Überzähnen" soll Mängelansprüchen vorbeugen und schon vor Beginn der Arbeiten zu Rate gezogen werden. Bisher wurden die zulässigen Überzähne für die Verlegung von Natursteinböden lediglich von den Fliesenlegern und in der DIN ATV 18333 für Betonwerkstein geregelt. Mit diesem Merkblatt hat der BIV nun seine eigenen Regeln aufstellt.
Bei der Festlegung der zulässigen Werte wurde im Vergleich zu den anderen Regelwerken, die sich nur am Rande mit Naturwerkstein beschäftigen, bewusst ein höherer Standard gesetzt. In einer Tabelle wird erstmalig in verschiedene Qualitätsbereiche unterteilt und unterschiedliche Plattengrößen berücksichtigt. Das Merkblatt kann kostenlos im Mitglieder-Bereich auf der BIV-Webseite heruntergeladen werden.
(5.11.2011)



