Kartellamt erklärt Schloss-Vertrag für nichtig

Das Bundeskartellamt hat den Vertrag mit dem italienischen Architekten Franco Stella über den Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses für nichtig erklärt. Stella hatte im November 2008 einen internationalen Architekturwettbewerb gewonnen und den Zuschlag für das mit 552 € veranschlagte Projekt erhalten. Gegen das Vergabeverfahren hatte der ebenfalls am Wettbewerb beteiligte Architekt Hans Kollhoff Einspruch eingelegt. Die Auftragsvergabe an Stella sei nicht transparent gemacht worden und damit nicht ordnungsgemäß, so Kollhoff.

Das Kartellamt fordert eine Wiederholung des Vergabeverfahrens ab dem Zeitpunkt der Preisgerichtsentscheidung im November 2008. Laut Kollhoff müsse geprüft werden, ob Stella überhaupt am Ausschreibungswettbewerb habe teilnehmen dürfen. Für die Teilnahme waren Mindestanforderungen festgelegt worden. Nach der Auftragsvergabe an Stella waren Zweifel laut geworden, dessen Büro die geforderten 300.000 € Jahresumsatz erreiche bzw. drei Mitarbeiter beschäftige.

Das Bundesbauministerium, das mit Stella den Vertrag über den Wiederaufbau geschlossen hat, lässt die Entscheidung des Kartellamts jetzt vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht überprüfen. Trotz der Querelen geht man davon aus, dass mit dem Wiederaufbau planmäßig im Herbst 2010 begonnen werden kann.

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